Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 508 (sequence 646)
- Language
- German, English, Hebrew
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508 19. KONGRESS-SITZUNG: Bericht der Kommission für Arbeit und städtische Kolonisation lichung des Zionismus ist. Die Sicherung der jüdischen Arbeit hat zur Voraussetzung Arbeitsbedingungen, die dem jüdischen Arbeiter ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen und die organisierte Kraft, die das Recht auf jüdische Arbeit schützt und verteidigt. Der Kongress verpflichtet alle Mitglieder der Zionistischen Organisation und ebenso alle Institutionen und Wirtschaften, die von der Zionistischen Organisation und ihren Institutionen unterstützt werden sowie auch alle Gesellschaften und Körperschaften, in denen die Zionistische Organisation oder ihre Institutionen irgend welchen Anteil haben, das Prinzip jüdischer Arbeit durchzuführen. II. Die Arbeit in den Kolonien. 1. Der Kongress stellt mit Befriedigung fest, dass sich durch die Anstrengungen der Chaluzim und dank dem nationalen Pflichtbewusstsein des Teiles der Kolonisten, die jüdische Arbeiter beschäftigen, die Zahl der jüdischen Arbeiter in den Pflanzungskolonien dauernd vergrössert. 2. Zugleich betrachtet der Kongress mit Sorge die Tatsache, dass durch die schweren Lebensbedingungen in diesen Kolonien und insbesondere durch das Fehlen von billigen und hygienischen Wohnungen sowie von Hilfswirtschaften für die Selbstversorgung der Arbeiterfamilien die Position der jüdischen Arbeiter in den Pflanzungskolonien auf das ernsteste gefährdet ist. Der Kongress bedauert darum, dass trotz den klaren Beschlüssen des XV. Kongresses nichts getan worden ist, um diese schwere Lage der Koloniearbeiter zu verbessern. 3. In der klaren Erkenntnis, dass die Sicherung der jüdischen Arbeit in den Pflanzungskolonien eines der wichtigsten Erfordernisse des Aufbaus in Erez Israel ist und dass diese Aufgabe nur gelöst werden kann durch die Sicherung menschenwürdiger Lebensbedingungen für den jüdischen Arbeiter und durch Erhöhung seines Reallohns mit dem Ziel, ihn schliesslich zur selbständigen Ansiedlung gelangen zu lassen, verpflichtet der Kongress die Exekutive: a) alles zu tun, um für die Koloniearbeiter hygienische und billige Wohnungen mit kleinen Selbstversorgungswirtschaften zu beschaffen, b) die in den Jahren 1924—27 in sechs Punkten errichteten Hilfswirtschaften zu konsolidieren, c) die Einrichtung von Arbeiterküchen und Klubs finanziell zu unterstützen. 4. Der Kongress begrüsst mit Befriedigung die günstige Entwicklung der landwirtschaftlichen Unternehmungs-Kooperative „Jachin", in der er ein wichtiges Werkzeug für die Ermöglichung von Investierungen des Privatkapitals in den Pflanzungskolonien unter Sicherung jüdischer Arbeit sieht. Der Kongress wünscht, dass die Exekutive bei erster Möglichkeit den Beschluss des XV. Kongresses über die Beteiligung am Betriebskapital dieser Gesellschaft zur Ausführung bringen soll.