Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 488 (sequence 626)
- Language
- German, English, Hebrew
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488 18. KONGRESS-SITZUNG: Bericht der Kommission für landwirtschaftliche Kolonisation in den ersten Jahren eine Reserve, einen Zuwachs von etwa 25—50 Prozent zu dieser Norm. So ist es notwendig geworden, die Siedlungspunkte, welche bisher auf der alten Norm geschaffen wurden, mit der Reserve zu versorgen. Etwas Neues enthält der Punkt f) des Nationalfondsprogramms. Bisher hat der Nationalfonds die Assanierung und Wasserversorgung des Bodens übernommen. Jetzt bleibt ihm nur die Assanierungsarbeit, die Wasserversorgung wird in den Aufgabenkreis des Keren Hajessod und der Kolonisationsinstanzen übernommen. Der dritte Teil der Resolutionen (Konsolidierungsetat) enthält Verbesserungen und Empfehlungen zum Konsolidierungsplan, welcher von der Exekutive diesem Kongress vorgelegt wurde. Der vierte Teil der Resolutionen umfasst das Problem der Neukolonisation. Die Kommission hat vor allem den (in Resolution 19 ausgedrückten) Wunsch, dass bestimmte Prinzipien darüber ausgearbeitet werden sollen, in welcher Reihenfolge neue Siedlungskandidaten auszuwählen sind. Dann hat sich die Kommission mit gewissen Forderungen, Versprechungen und Verhandlungen aus der Vergangenheit beschäftigt und empfiehlt eine Resolution, welche bezüglich der Neukolonisation die Priorität für vier Gruppen von Kolonisten sichert. Es möge noch bemerkt sein, dass das Minoritätsvotum Linkowski zur Resolution 27 nicht als im Widerspruch zu dieser Resolution stehend anzusehen ist. Resolution 27 beschäftigt sich mit der Errichtung von Kleinsiedlungen für landwirtschaftliche Arbeiter in den Pflanzungskolonien. Dabei ging die Exekutive von der Auffassung aus, dass das Ziel einer solchen Aktion in der blossen Sesshaftmachung besteht, während der grösste Teil der Kommission auf dem Standpunkt stand, dass der wichtigste Teil dieses Problemes ist, den Arbeitern den Aufstieg zur Selbständigkeit zu ermöglichen. Der Minderheitsantrag ist also kein Widerspruch zur Resolution 27, sondern ein Zusatz. Ein Komplex von Fragen hat uns sehr stark beschäftigt, nämlich die Budgetfrage. Wir hatten in der Kommission einen Konsolidierungsplan der Exekutive mit einer Ziffer von 260 000 Pfund vor uns. Wir sind überzeugt, dass dieses Budget, wenn der Kongress die von der Kommission vorgeschlagenen Ergänzungen vornimmt, auf ca. 300 000 Pfund steigen und dass vielleicht noch eine Reserve von 10—20 Prozent nötig sein wird. Für das erste Jahr brauchen wir wenigstens zwei Drittel dieser Summe, d.i. 200 000 Pfund, wozu noch die 15 000 Pfund kommen, welche die Exekutive für die administrativen Arbeiten verlangt, und die 4000 Pfund, welche für die einzige neue Kolonie (die Kolonie der bulgarischen Zionisten bei Ness Ziona) ins Budget eingesetzt sind. Nehmen wir noch die Reserve von 3000 Pfund, die Anleihen an bedürftige Kolonisten in Punkten, die nicht im Budget berücksichtigt sind, hinzu,