Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 439 (sequence 577)
- Language
- German, English, Hebrew
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Rosenblüth, Grossmann, Grünbaum 439 nicht, durch welches Geheimnis unser Vorschlag aus der Organisations¬ und Agency-Kommission verschwunden ist. Wir wollen diesen Vorschlag daher dem Kongress vorlegen. Wir betrachten, wie gestern, zwei Fragen als für uns interessant. Beide haben Bezug auf die Erhaltung der Souveränität des Kongresses und den Inhalt der Verhandlungen des Kongresses. In dem Augenblick, in welchem wir eine Delegation des Kongresses in eine andere Institution schicken, die Jewish Agency heisst, und diese Delegation keine bindenden Direktiven hat, hat der Kongress, haben alle eure Beschlüsse und Debatten keinen Sinn. Dann sagen Sie gleich, Herr Rosenblüth, dass der Kongress abgeschafft wird und eine „Sitzung der zionistischen Vertreter in der Agency'4 heisst. Wir stellen folgenden Antrag: „Die Beschlüsse und Direktiven des Zionistenkongresses sind für die zionistische Vertretung in der Agency bindend. Die Beschlüsse des A. C. sind für die zionistische Vertretung im Administrative Committee bindend. Nur einstimmige Beschlüsse der zionistischen Vertretung können die Beschlüsce des Kongresses modifizieren.*4 Wenn die Agency beschlossen wird, dann ist es selbstverständlich, dass man sich einer gewissen Harmonie befleissen wird. Aber trotzdem muss der Kongress massgebend sein. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass kein Aktionskomitee und keine zionistische Vertretung die Beschlüsse des Zionistenkongresses übergehen kann. Wenn aber die zionistische Vertretung einstimmig beschlossen hat, in einer gewissen Frage nachzugeben (Fishmann: Da können Sie lange warten l), dann kann die zionistische Vertretung im Council den Beschluss des Kongresses übergehen. (Beifall.) I. Grünbaum (A. C, Radikal): Nach der Erklärung der Exekutive ist es viel leichter geworden, die Frage der Bindung am Kongress zu erledigen. Wenn ich richtig verstanden habe, hat sie gar nichts gegen den Vorschlag der Organisationskommission und der Agency-Kommission, d. h. die Exekutive hat nichts dagegen, dass der Kongress das Recht hat, wenn er will, mit einer Zweidrittel-Mehrheit seine Vertretung im Council und im Administrative Committee zu binden. Wenn es sich um das Prinzip handelt, hat die Frage aufgehört, eine Streitfrage zu sein. Es bleibt nur in jedem Falle zu beschliessen, ob der oder jener Beschluss, der mit der gemeinsamen Arbeit der Agency zusammenhängt, ein solcher Beschluss ist, bei welchem man binden soll. Ich glaube, dass dieser Antrag vom Kongress emstimmig angenommen werden Kann. Vors. Motzkin: Es liegen zwei Anträge vor: 1. Ein Antrag der Kommission, 2. ein Antrag der Revisionisten. Der Antrag der Revisionisten ist der weitergehende. Es wird mir mitgeteilt, dass auch noch ein Antrag der Poale Zion vorliegt. 36