Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 438 (sequence 576)
- Language
- German, English, Hebrew
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438 17. KONGRESS-SITZUNG: Bericht der Organisations-Kommission Zionisten und Nichtzionisten zu ermöglichen, Fragen von gemeinsamem Interesse auf der Grundlage der Gleichberechtigung zu diskutieren und über Angelegenheiten, die in der Kompetenz der Agency liegen, eine Entscheidung zu treffen, nachdem Argumente für oder gegen eine bestimmte PolitiK ausgetauscht worden sind. Dieser Zweck würde nicht erreicht werden, wenn die zionistischen Vertreter nicht die Freiheit hätten, an solchen Diskussionen teilzunehmen, und wenn sie gezwungen wären, den andern Mitgliedern des Councils mitzuteilen, dass ihre Hände im vorhinein gebunden sind. Es wäre offenbar unvereinbar mit dem Geiste der Verfassung der erweiterten Agency, wenn man die zionistischen Vertreter in eine solche Lage bringen wollte. Es versteht sich von selbst, dass es die Pflicht der zionistischen Vertreter ist, eine vom Kongress angenommene Resolution dem Council vorzulegen, aber es ist ebenso klar, dass der Council nicht vor ein Ultimatum gestellt werden sollte. Eine solche Situation kann nicht in Betracht gezogen werden, ausser vielleicht im Falle eines entscheidend ernsten Ausnahmezustandes, wobei es zweckmässig ist, dass der Kongress zu einer solchen Situation der besonderen Sachlage gemäss Stellung nimmt, wenn sie eintritt. 3. Anders liegt der Fall im Hinblick auf die Frage, ob die zionistischen Stimmen im Council en bloc abgegeben werden können. Angenommen, dass auf einer Councilsitzung nach Austausch aller Argumente eine Majorität der zionistischen Mitglieder zu einer bestimmten Ansicht gelangt, sind sie in diesem Falle berechtigt, die Minorität zu binden? Die Exekutive ist der Meinung, dass die zionistischen Stimmen im allgemeinen nicht en bloc abgegeben werden sollen. Es ist nicht im Einklang mit dem Geist der Verfassung der erweiterten Agency und es ist an sich nicht wünschenswert, dass die zionistischen Mitglieder des Council auf der einen Seite und die nichtzionistischen Mitglieder des Council auf der andern Seite grundsätzlich durch eine Barriere getrennt sind. Es ist jedoch gleichzeitig anzuerkennen, dass Fälle denkbar sind, in denen wichtige zionistische Interessen es erfordern, dass alle zionistischen Stimmen für oder gegen einen bestimmten Vorschlag abgegeben werden. Demgemäss will die Exekutive, obwohl sie jede Tendenz, die en bloc-Abstimmung als die normale Regel zu betrachten, ablehnt, nicht soweit gehen, sich gegen eine Instruktion zu wenden, nach der es in Fällen, in denen wichtige zionistische Interessen auf dem Spiele stehen, die Pflicht aller zionistischen Vertreter ist, so zu stimmen, wie von nicht weniger als zwei Drittel gestimmt wird. Die Erklärung wird in englischer Sprache verlesen. M. Grossmann (A. C, Revisionist^: In der Sitzung der Agency-Kommission haben wir einen genau formulierten Vorschlag über die bindende Abstimmung gemacht. Ich weiss