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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 424

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 424 (sequence 562)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7574-3483722
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424 17. KONGRESS-SITZUNG: Bericht der Organisations-Kommission Für diese Organisationsreform haben sich d i e Gruppen, die an sich für eine radikalere Reform sind, mit den Gruppen zusammengefunden, die die Bildung dieser territorialen Arbeitsgemeinschaft als das Maximum des Möglichen halten. Geeinigt aber werden die Befürworter der Neuregelung durch die Ueberzeugung, dass sie eine wichtige Etappe in der Entwicklung unserer Organisation bedeuten würde. Erörterungen, die nach Abschluss der Kommissionsverhandlung sn stattgefunden haben, haben ergeben, dass in manchen Ländern zwar die Reform durchgeführt werden kann, in andern aber zurzeit noch ernste Bedenken gegen sie bestehen. Das Schicksal des Antrages auf diesem Kongress ist deshalb zweifelhaft. Auf jeden Fall aber kann der XVI. Kongress das Verdienst für sich in Anspruch nehmen, zum ersten Male die Organisationsreform grundsätzlich zur Diskussion gestellt zu haben. Der Kommissionsantrag lautet: Territoriale und lokale Vereinheitlichung, a) Territoriale Arbeitsgemeinschaft. 1. Innerhalb eines Jeden Landes sind der Landesverband und die Landesgruppen der Sonderverbände verpflichtet, eine ständige Arbeitsgemeinschaft — territoriale Arbeitsgemeinschaft — zu bilden, deren obligatorische Aufgabengebiete sind: a) Förderung von Palästina-Immigration und Hachscharah, b) die Arbeit für Keren Hajessod und Keren Kajemeth, c) die Schekelarbeit und die Kongresswahlen. 2. Sämtliche Schekelzahler eines Landes wählen einen mindestens m jedem zweiten Jahre zusammentretenden Delegiertentag auf Grund eines demokratischen Wahlrechtes nach Massgabe des Statuts der territorialen Arbeitsgemeinschaft. Durch einen Beschluss dieses Delegiertentages, dem die in dem Lande massgeblich vertretenen zionistischen Verbände ihre Zustimmung erteilen, können der territorialen Arbeitsgemeinschaft weitere Aufgabengebiete zugewiesen werden. 3. Bei den Wahlen für den Delegiertentag haben Jugendliche von 18 Jahren ab das aktive und passive Wahlrecht. Die Vorbereitungen zum Delegiertentag sind von den in einem jeden Lande vorhandenen Verbänden einschliesslich der Jugendverbände zu treffen. 4. Der erste Delegiertentag — der insbesondere auch die zionistischen Aufgaben zu erörtern hat, die sich aus der Erweiterung der Jewish Agency ergeben — muss bis spätestens am 31. März 1930 einberufen werden. 5. Der Delegierten tag der territorialen Arbeitsgemeinschaft wählt auf proportionaler Grundlage einen gemeinsamen Rat, dem die Verwaltungen der gemeinsamen Institutionen verantwortlich sind, und dem sie ihren Bericht erstatten.

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