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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 417

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 417 (sequence 555)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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Tartakower 417 des XIII. Kongresses, ein fundierter Plan für Gründung einer Bank für Ali)ah, Einwandererkredit und Liquidation ihres Vermögens im Ausland enthalten sein, 10. Der Kongress beauftragt die zionistische Exekutive energisch für die Abschaffung der Schwierigkeiten zu sorgen, die der Einwanderuns? von verbannten und verfolgten Chaluzim und Zionisten aus Sowjetrussland im Wege stehen, und ihre Alijah zu beschleunigen. 11. Der Kongress beauftragt die zionistische Exekutive, besondere Aufmerksamkeit der Alijah aus den Ländern des Orients zu widmen, besonders aus denjenigen Ländern, in denen politische Verfolgungen vorkommen. Die zionistische Exekutive soll das Palästina-Amt in Aden ausbauen und aktivieren derart, dass es die Leitung der jemenitischen Alijah in ständigem Kontakt mit den Olim in den Häfen des Jemen, mit den zuständigen Instanzen und der Palästina-Exekutive führt. 12. Die Waadath Haalijah bei der zionistischen Exekutive in Palästina wird durch den Waad Leumi aus sieben Vertretern aller Schichten des palästinensischen Jischuw zusammengesetzt. Die Waadath Haalijah berät die Exekutive in allen Fragen, die die Alijah betreffen, und besonders bei der Festsetzung der Emigrationsliste, bei der Verteilung der Zertihkate und bei Abänderungen des Einwanderungsgesetzes. Minderheits antrag: einzusetzen ist nach „durch den Waad Leumi" der Passus „im Einverständnis mit der zionistischen Exekutive*'. 13. Der XVI. Kongress beauftragt die Exekutive, die Palästina- Amtskommissionen im Galuth gemäss den einschlägigen Beschlüssen der früheren Kongresse zu reaktivieren. In der Zusammensetzung der Palästina-Amtskommissionen ist folgendes zu ändern: Ausser der paritätisch geregelt-n Beteiligung der Vertreter der rechten und linken Parteien werden in die Palästina-Amtskommissionen Vertreter der Chaluz-Organisationen — ebenfalls paritätisch — aufgenommen, nämlich der Welthechaluz einerseits, anderseits der Chaluz Hamisrachi, und dort, wo der Chaluz Hamerkasi besteht, auch dieser. In denjenigen Ländern, in welchen ausser dem Welthechaluz keine andere Chaluz-Organisation vertreten ist, erhält der Hechaluz seine Vertretung im Rahmen der Vertreter des Arbeiterflügels der Palästina-Amtskommission. Minderheitsantrag Nr. 1: Der XVI. Kongress beauftragt die Exekutive, die Palästina-Amtskommissionen zu reaktivieren und ihre Zusammensetzung entsprechend dem Kräfteverhältnis der verschiedenen Parteien auf dem XVI. Kongress zu regeln, unter Zuwahl eines Vertreters des Welthechaluz. Minderheitsantrag Nr. 2: In jedem Lande ist eine Palästina-Amtskommission zu bilden. Sie besteht 1. aus dem Leiter des Palästina-Amtes, 2. einer Anzahl von Vertretern der in dem Lande bestehenden Chaluz-Organisationen, 3. einer gleich grossen Zahl von Vertretern der zionistischen Landesorganisationen. Unter den Mitgliedern zu 2) sollen die verschiedenen Chaluz- Organisationen, unter den Mitgliedern zu 3) die verschiedenen zionistischen Parteien nach dem Verhältnis ihrer zahlenmässigen Stärke vertreten sein. Wenn sich die Beteiligten über die Zahl der Mitglieder und deren Auswahl nicht einigen können, entscheidet die Exekutive gemäss den obigen Bestimmungen.

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