Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 415 (sequence 553)
- Language
- German, English, Hebrew
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Dobkin, Tartakower 415 dass die Vorschläge nicht bloss angenommen, sondern auch verwirklicht werden. Die letzte Exekutive hat als erste Sparmassnahme die Kürzung des Hachscharah-Budgets durchgeführt. Der Beschluss des XV. Ko.igresses, welcher die Priorität des Hachscharah-Budgets feststellt, soll reaktiviert werden. Hierauf gelangen folgende Anträge der Immigrationskommission bezüglich der Alijah zur Behandlung: I. Alijah. 1. Der XVI. Kongress begrüsst den Wiederbeginn einer Alijah, die den Weg für eine dauernde und wachsende Masseneinwanderung öffnet und dem palästinensischen Jischuw und der zionistischen Bewegung im Galuth neue Kräfte verleiht. Gleichzeitig stellt der Kongress mit grossem Bedauern fest, dass bisher der Umfang der Alijah nicht den Bedürfnissen und Möglichkeiten der jüdischen Arbeit im Lande entsprach und dass die ungerechtfertigten Behinderungen und Einschränkungen der Alijah den Verlust einer Reihe von Arbeitspositionen für den jüdischen Arbeiter in Erez Israel herbeigeführt haben. 2. Der XVI. Kongress stellt fest, dass die neuen Arbeitsmöglichkeiten des Landes die Aufnahme einer breiten Alijah in den nächsten Jahren ermöglichen. Die grossen Arbeiten der Regierung, die Bauarbeiten der internationalen Gesellschaften, die Pflanzungswirtschaft, die intensive Landwirtschaft sowie die Entwicklung von Industrie und Gewerbe erfordern den Zustrom von Tausenden von Arbeitskräften. Zwecks Sicherstellung dieser Arbeiten für den jüdischen Arbeiter fordert der XVI. Kongress die zionistische Exekutive auf, mit allen Mitteln Emigranten in entsprechender Zahl rechtzeitig ins Land zu bringen. 3. Der Kongress beansprucht für die Exekutive das Recht, über die ihr von der Palästina-Regierung erteilten Zertifikate, für welche sie die Verantwortung trägt, frei und uneingeschränkt zu verfügen. Der Kongress gibt seiner Entrüstung Ausdruck über die Versuche der Palästina-Regierung, die Verfügung der Exekutive über die für die Saison April-Oktober 1929 ausgegebenen Zertifikate einzuschränken. Der Kongress verlangt ganz besonders die Aufhebung der bisherigen Einschränkungen bezüglich der Einwanderung von Frauen und bezüglich des Alters der Zertifikatsempfänger. Die Exekutive hat dafür zu sorgen, dass die Gültigkeit der Zertifikate sechs Monate beträgt, gerechnet vom Tage ihrer Uebergabe an die Exekutive. 4. Entsprechend den Einwanderungsbestimmungen vom Jahre 1925 beauftragt der Kongress die zionistische Exekutive, in die der Regierung überreichte Arbeiterimmigrationsliste die Forderung nach Einwanderungserlaubnissen für eine besondere Kategorie von solchen Arbeitern aufzunehmen, welche von ihren im Lande befindlichen Verwandten zum Zwecke ihrer Beschäftigung in Heimarbeit und Handwerk in Stadt und Land angefordert werden. Die Einwanderungserlaubnisse für diese Einwanderer sollen nicht auf die Zertifikate ausgerechnet werden, die für solche Arbeiter verlangt werden, welche unter Verantwortung der Exetive für Regierungsarbeiten, Pflanzungswirtschaft, Industrie usw. ins Land kommen.