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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 413

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 413 (sequence 551)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7563-3483711
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Dobkin 413 Zeitpunkt, um mit der Regierung über die Schaffung von neuen Imraigrationsgesetzen zu verhandeln. Die Kommission hat daher beschlossen, die zionistische Exekutive zu beauftragen, ein neues Einwanderungsstatat auszuarbeiten, dieses mit der Einwanderungskommission in Erez Israel zu beraten und es der nächsten Sitzung des A. C. zu unterbreiten, um festzusetzen, wann die Verhandlungen mit der Regierung eingeleitet werden sollen. Die folgenden Beschlüsse behandeln auch insbesondere die Einwanderung aus Russland und den Ostländern, wie auch aus Jemen. Die Einwanderung aus Russland stösst auf besondere politische, juridische und finanziere Schwierigkeiten. Wir sind bisher unserer Pflicht gegenüber der Einwanderung aus Russland nicru nachgekommen. Darum sollte der Kongress beschliessen, die zionistische Exekutive aufzufordern, alle Mittel zu ergreifen, damit die Schwierigkeiten abgeschafft werden und diese Alijah verstärkt wird. (Seifall.) Dasselbe gilt in bezug auf die Alijah aus Jemen. Auch dort leiden die Juden unter schweren Verfolgungen und wollen nach Erez Israel auswandern. Auch in bezug auf diese Einwanderung müssen besondere Schritte unternommen werden. Es wuraen noch zwei Beschlüsse in bezug auf die Alijah gefasst, die Paragraphen 12 und 13. In Paragraph 12 ist die Rede von der Ein- Wanderungskommission bei der zionistischen Exekutive in Erez Israel. Nach dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit sollte diese Kommission vollzählig durch den Waad Leumi zusammengesetzt werden. Die Minorität der Kommission hat beantragt, dass die Vertreter von Seiten des Waad Leumi im Einverständnis mit der zionistischen Exekutive gewählt werden. Die bisher erwähnten Fragen betreffen die Alijah. Nun komme ich zur Frage der Hachscharah. Die gesamte Kommission war von dem Bewusstsein durchdrungen, dass eine erfolgreich organisierte Alijah unmöglich ist, wenn nicht eine entsprechende Hachscharah-Tätigkeit in der Galuth vor sich geht. Die meisten Arbeiten, die wir in den nächsten Jahren in Erez Israel werden erobern können, fordern eine Einwanderung von Personen, die sich ihrer Aufgabe im Lande bewusst sind, von Chaluzim, die eine entsprechende geistige und physische Ausbildung bekommen haben. Wir werden mit den schweren Arbeiten der Pflanzungswirtschaft unter schweren ökonomischen Verhältnissen und unter Krankheitsgefahren zu tun haben, mit den verschiedenen Regierungsarbeiten und ähnlichen Arbeiten, für die vollausgebildete Einwanderer erforderlich sind. Wir wissen, dass die Organisation des Hechaluz im Galuth eine ausgedehnte Hachscharahtätigkeit entfaltet. Diese muss aber erweitert werden, um daa sich eröffnenden Einwanderungsperspektiven zu entsprechen. Es ist Pflicht der zionistischen Exekutive, die Möglichkeit dieser Hachscharah zu sichern. Wir unterbreiten Ihnen einen diesbezüglichen Beschluss, wonach die Hachscharah ein Vorzugsrecht innerhalb des Alijah-Budgets geniesst. Es gibt zwar auch heute im Galuth Zehntausende von organisierten Chaluzim.

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