Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 366 (sequence 504)
- Language
- German, English, Hebrew
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366 14. KONGRESS-SITZUNG: Bericht der Agency-Kommission Council berechtigten Nichtzionisten der verschiedenen Länder bestimmen ihre Vertreter in einer solchen Weise und für einen solchen Zeitraum, wie es in jedem Einzelfalle den örtlichen Verhältnissen am besten entspricht. Hierbei wird als leitendes Prinzip anerkannt, dass die Art der Bestimmung soweit als möglich demokratischen Charakter haben soll. 4) Das Direktorium des Keren Hajessod (Palestine Foundation Fund) und das Direktorium des Keren Kajemeth Lejisrael (Jüdischer Nationalfonds) und die leitenden Körperschaften solcher anderer Organisationen, die der Council später etwa bestimmen mag, sollen eingeladen werden, je einen Vertreter zu den Versammlungen des Council zu entsenden, aber diese Vertreter haben kein Stimmrecht. 5) Ordentliche Sitzungen des Council sollen von der Exekutive mindestens einmal in zwei Jahren einberufer werden. Bei jeder ordentlichen Sitzung hat dL Exekutive über die gesamte Tätigkeit der Agency und über die Lage in Palästina erschöpfend zu berichten. Die Exekutive soll auch einen detaillierten Bericht über die finanzielle Lage der Agency unter Beifügung einer von Bücherrevisoren geprüften Bilanz und Geschäftsabrechnung vorlegen. Die Tagesordnung der Sitzung soll die Behandlung dieses Berichtes samt Bilanz und Abrechnungen, sowie die Festsetzung des Budgets für eine solche Periode, wie der Council beschliesst, enthalten. 6) In dringenden Fällen kann die Exekutive, mit Zustimmung des Administrativ-Komitees. jederzeit eine ausserordentliche Sitzung des Council einberufen. Wenn das Administrativ-Komitee dies verlangt, muss sie eine solche Sitzung einberufen. 7) Der Council wählt einen Vorsitzenden oder mehrere gleichberechtigte Vorsitzende; er kann einen Mit-Vorsitzenden und einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende wählen. 8) Der bei einer Sitzung des Council amtierende Vorsitzende verliert nicht das ihm als Mitglied des Council zustehende Stimmrecht. Er besitzt jedoch keine zusätzliche oder ausschlaggebende Stimme im Falle von Stimmengleichheit. Das Administrativkomitee. 6. 1) Das Administrativ-Komitee besteht aus 40 Mitgliedern, von denen 20 von den zionistischen Mitgliedern des Council aus ihren Reihen und 20 von den nichtzionistischen Mitgliedern des Council aus ihren Reihen gewählt werden. Das Komitee ist jedoch als ein einheitliches Ganzes zu betrachten mit Gesamtverantwortlichkeit vor dem Council. Die Mitglieder der Exekutive sind berechtigt, an Sitzungen des Administrativ-Komitees teilzunehmen, haben aber kein Stimmrecht. 2) Die Direktorien des Keren Hajessod und des Keren Kajemeth Lejisrael und die leitenden Körperschaften solcher Organisationen, die der Council später etwa bestimmen mag, sollen eingeladen werden, je einen Vertreter zu Sitzungen des Administrativ- Komitees zu entsenden. Diese Vertreter haben kein Stimmrecht. 3) Das Administrativ-Komitee wählt einen Vorsitzenden und kann einen Mit-Vorsitzenden wählen.