Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 364 (sequence 502)
- Language
- German, English, Hebrew
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364 14. KONGRESS-SITZUNG: Bericht der Agency-Kommission Bevölkerung Palästinas berühren können, Rat und Mitarbeit zu gewähren und, immer vorbehaltlich der Kontrolle durch die Verwaltung, an der Entwicklung des Landes zu helfen und teilzunehmen; und dass Artikel 4 die Zionistische Organisation als solche Agency bestimmt, mit dem Auftrag, im Einvernehmen mit der Mandatarmacht Schritte zu unternehmen, um die Mitarbeit aller Juden zu sichern, die willens sind, bei der Errichtung des Jüdischen Nationalen Heims zu helfen; und In Anbetracht dessen, dass die Zionistische Organisation, um eine solche Mitarbeit zu sichern, die Errichtung einer erweiterten Jewish Agency vorgeschlagen hat, in welcher Nichtzionisten eine angemessene Vertretung gegeben werden soll, um es ihnen zu ermöglichen, gemeinsam mit der Zionistischen Organisation an den Rechten und Pflichten der Jewish Agency teilzunehmen; und In Anbetracht dessen, dass die unterzeichneten Vertreter einerseits der Zionistischen Organisation und anderseits von solchen Gruppen von Juden in verschiedenen Ländern, welche mit der Zionistischen Organisation nicht als Bestandteil verbunden und an der Jewish Agency teilzunehmen gewillt sind, zusammengetreten sind, um eine Verfassung der erweiterten Jewish Agency aufzustellen; wird hierdurch folgende Vereinbarung getroffen: Definitionen. 1. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet: „Das Mandat**: das Mandat für Palästina, wie es von Gross^ritannien angenommen und vom Völkerbundsrat am 24. Juli 1922 bestätigt worden ist. „Die Agency": die erweiterte Jewish Agency für Palästina, wie sie durch diese Vereinbarung geschaffen wird. „Zionist**: eine Person, die in der Eigenschaft eines Mitgliedes und Vertreters der Zionistischen Organisation mit der Agency verbunden ist. „Nichtzionist**: eine Person, die in einer anderen Weise als der Eigenschaft eines Mitgliedes und Vertreters der Zionistischen Organisation mit der Agency verbunden ist. Die Eigenschaftswörter „zionistisch** und „nichtzionistisch** haben entsprechende Bedeutung wie die Hauptwörter. Name der Agency. 2. Die Agency soll den Namen „Jewish Agency for Palestine** (Jewish Agency für Palästina) führen. Ziele der Agency. 3. Der Zweck der Agency besteht in der Erfüllung der im Mandat festgelegten Funktionen der Jewish Agency. Hierbei soll die Agency die in ihren Aufgabenbereich fallenden Angelegenheiten so behandeln, dass die Verwirklichung der folgenden Ziele, welche als grundlegend anerkannt werden, bewirkt wird: