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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 291

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 291 (sequence 429)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7441-3483589
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Szold 291 konnte sie aber nicht ausüben. Zum Beispiel: eine grundlegende Pflicht der zionistischen Exekutive ist es, für die Lehrer ein Minimalgehalt festzustellen und es ihnen zukommen zu lassen. Eine Skala muss angenommen und auch eingehalten werden, um die Lehrer zu sichern. Das hat die zionistische Exekutive auch getan, wir haben eine solche Skala, und wenn die Lehrer nicht vollständig gesichert wurden, dann ist das jüdische Volk dafür verantwortlich zu machen und nicht die Exekutive. Ich muss Ihnen sogar die Mitteilung machen, dass die Lehrer wiederum beeinträchtigt worden sind. Ich habe gestern ein Telegramm erhalten, in welchem mir mitgeteilt wird, dass seit zwei Monaten wiederum keine Gehälter ausgezahlt werden, weil kein Geld eingelaufen ist. Deshalb ist es Pflicht der zionistischen Exekutive als Eigentümerin des Chinuch, eine Gehaltsskala auszuarbeiten und einzuhalten. Nur so können wir einen Lehrerstab entwickeln, und nur wenn ein Lehrerstab existiert, können wir eine richtige pädagogische Entwicklung erwarten. Wenn man solche Pflichten hat, und im gegebenen Augenblick bedeutet diese Pflicht die Auszahlung von 70—80 000 Pfund jährlich, dann muss man auch Rechte haben. Weshalb wurden diese Rechte der zionistischen Exekutive nicht gewährt? Die Antwort ist einfach: Es gab kein Erziehungsstatut. Die Erziehungsstatuten wurden in den Jahren 1920, 1926 und 1927 ausgearbeitet, es gab aber keine endgültige Redaktion des Statutes. Die Bestimmungen widersprachen einander. Daher kam es, dass man von allen Seiten Klagen hörte. Nicht einmal, als man ein neues Statut ausarbeitete, nahm man sich die Mühe, die alten Statuten ausser Kraft zu setzen. Die alten Statuten wurden den neuen hinzugefügt, und so entstand ein Statut, das in der Wirklichkeit nicht durchzuführen war. Das Datum 1920, welches ich genannt habe, war das eines Uebereinkommens zwischen der Misrachi-Organisation und der Zionistischen Organisation, durch das der erste Schritt zur Einheit des Schulwesens getan wurde. Doch seither wurde das Statut geändert, die Einheit wurde nicht definiert, und wir haben nur den Paragraphen, dass der Misrachi eine Einheit mit der Zionistischen Organisation anstreben soll. Und obwohl das Statut von 1926 die Vereinheitlichung anordnete, hat sich der linke Flügel mit der Zentrale nie vereinheitlicht. Unser Departement sollte nach den Statuten aus folgenden Elementen bestehen: aus einem Direktor, einem Repräsentanten des Misrachi, einem Repräsentanten der sogenannten allgemeinen Schulen und einem Repräsentanten des linken Flügels, das heisst der Schulen, in denen die Arbeit dem Schulplan zugrunde gelegt wird. Die Linken haben sich jedoch in dem Departement nie vertreten lassen, und so waren wir nur zu zwei Drittel „vereinheitlicht". Im Zentraldepartement sitzt ein Repräsentant des Misrachi, doch es trat eine Störung ein, hauptsächlich dadurch, dass dem Misrachi besondere Fonds zur Verfügung standen, um seine Arbeit in einem anderen

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