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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 290

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 290 (sequence 428)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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290 II. KONGRESS-SITZUNG: Referat über Gesundheits- und Erziehungswesen Es wurde hier gesagt, dass wir einen Brief erhalten hätten, den wir sogleich hätten zurücksenden sollen. Ich habe den Brief gelesen und ich muss gestehen, dass, wenn man auch nicht mit allem zufrieden ist, manches darin steht, womit ich persönlich wenigstens in absoluter Uebereinstimmung bin. Ich muss Ihnen auch das Geständnis machen, dass wir in vielen Beziehungen Hilfe von der Regierung bekommen haben. Was die Subvention der Regierung betrifft, kann ich Ihnen nicht viel Hoffnung machen, dass sie in der nächsten Zeit vergrössert wird; in dieser Beziehung bin ich nicht im Einklang mit der Regierung. Sie bezahlt uns ihre Unterstützung nicht auf der Basis des Verhältnisses unserer Schulkinder zu den Schulkindern in den anderen Schulen, sondern auf der Basis der jüdischen Einwohnerzahl zu der allgemeinen Einwohnerzahl. Das ist unrichtig; es ist eine Einstellung, die wir bekämpfen müssen. Ich möchte aber wieder auf cae Einheit und die Autonomie zurückkommen. Obwohl diese Ausdrücke so oft gebraucht werden, weiss ich nicht bestimmt, ob diejenigen, die sie brauchen, immer die Bedeutung dieser Worte im Gedächtnis behalten. Damit Sie die Schwierigkeiten und die Unterschiede, die sich in den letzten zwei Jahren herausgebildet haben, verstehen können, muss ich Sie bitten, jedesmal, wenn das Wort „Einheit** gebraucht wird, das Eigenschaftswort „Administrativ" hinzuzufügen: administrative Einheit; und jedesmal, wenn ich das Wort „Autonomie'* gebrauche, bitte ich Sie, das Eigenschaftswort „pädagogisch" hinzuzufügen: pädagogische Autonomie. Meine Meinung ist, dass wir nur dann, wenn wir eine administrative Einheit erreicht haben werden, für das zionistische Erziehungswesen in Palästina eine richtige Basis finden und damit die pädagogische Autonomie sichern werden. Wir müssen unsere Autonomie der Regierung oder irgend welchen anderen äusseren Einflüssen gegenüber wahren. Pflicht des Erziehungsdepartements ist es, die Autonomie jeder Kategorie der Schulen zu wahren. Nun hat sich, wie es scheint, herausgestellt, dass ich meinen Standpunkt nicht immer gewahrt habe, oder wenigstens wird das hier gesagt. Meine Anklage ist nicht, dass die zionistische Exekutive die Autonomie ihrer eigenen Schulen, ihrer drei Kategorien von Schulen, nicht gewahrt hat, sondern ich klage die Kategorien an, dass sie die administrative Einheit nicht gewahrt haben. Diese Klage kann ich erheben, weil ich während der letzten zwei Jahre gefunden habe, dass ein gewisser Satz auf dem Papier gestanden hat, dass wir aber in Palästina seit 1920 nicht die Schlussfolgerungen aus diesem Satz gezogen haben. Der Satz lautet: „Der Eigentümer der zionistischen Schulen in Palästina ist die Zionistische Organisation'*, d. h. die zionistische Exekutive. Die Schlussfolgerung aus diesem Satze ist: wenn die Exekutive die Eigentümerin der Schulen ist, dann hat sie gewisse Pflichten, aber auch gewisse Rechte. Die Erfüllung der Pflichten ist von ihr gefordert worden, die Rechte

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