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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 235

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 235 (sequence 373)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7385-3483533
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Sokolow 235 Gefolge haben wird, die geeignet wäre, Belästigungen oder Störungen der jüdischen Beter hervorzurufen. Die Exekutive hat zwar die ihr von der Palästina-Regierung über ihre Absichten gegebenen Versicheningen entgegengenommen, hielt es jedoch für ihre Pflicht, die Aufmerksamkeit auf die Tatsache zu lenken, dass die Oeffnung einer direkten Verbindungsmöglichkeit zwischen dem Haram-Gebiet und der jüdischen Andachtsstätte gerade jene praktische Wirkung haben kann, die nach dem Wunsche der Regierung und unserer eigenen gerechten Forderung unbedingt vermieden werden soll. Dies aber ist die Seite der Frage, die bei allen Juden in Palästina und in der ganzen jüdischen Welt tiefe Erregung hervorgerufen hat. Alle legalen Rechte, die die Eigentümer der Grundstücke, an dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen, besitzen mögen, sind bedingt und begrenzt durch die anerkannte Pflicht der palästinensischen Regierung, das Recht der Juden auf ungestörte Andachtsausübung am Kotel Maarawi zu schützen. Entsprechend den Wünschen des Kongresses und im Einverständnis mit der politischen Kommission entsendet die zionistische Exekutive unverzüglich eine Delegation nach London, um an massgebender Stelle die ernste Besorgnis, mit der der Kongress die gegenwärtige Situation betrachtet, auszudrücken. Der Staatssekretär soll auf die dringende Notwendigkeit hingewiesen werden, Massnahmen zu ergreifen, die den von der Regierung bezüglich der Ausübung der jüdischen Rechte am Kotel Maarawi erhaltenen Versicherungen praktische Wirkung geben, und ferner Garantien zu schaffen, damit der eigentliche Charakter des Platzes vor dem Kotel Maarawi als einer öffentlichen Gebets- und Andachtsstätte in keiner Weise angetastet wird. Die Delegierten erheben sich von den Sitzen, die Erklärung wird angenommen. Vors. M o t z k i n unterbricht zum Zeichen des Schmerzes für kurze Zeit die Sitzung. (Nach Wiederaufnahme der Sitzung:) Vorsitzender Motzkin: Vom Bureau des Keren Kajemeth, Schweiz, habe ich folgende Mitteilung erhalten: Der Kongress beschliesst, zur Erinnerung an den 25. Todestag des Führers Dr. Theodor Herzl, des Schöpfers unserer Organisation, ihn in das Goldene Buch des Jüdischen Nationalfonds einzutragen. Das Präsidium fordert alle Delegierten und Gäste auf, entsprechend der Würde des Anlasses Beträge zu zeichnen. (Lebhafter Beifall.)

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