Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 233 (sequence 371)
- Language
- German, English, Hebrew
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Sacher 233 Nun will ich auf einige Details eingehen. Vorerst über die Infiat- Lä-der bei Chederah. Ich möchte Sie bitten, einzusehen, dass es gewisse Fragen gibt, die für eine Erörterung im Plenum des Kongresses nicht geeignet sind. Es ist eine Frage des Privateigentums der Kolonisten in Chederah. Ich weiss viel mehr über die Sache als Herr Jabotinsky; ich möchte aber hier diese Frage nicht zur Diskussion stellen. Ich nehme da lieber Rücksicht auf die Kolonisten in Chederah. Ich bin bereit, zu jeder Zeit ausführlich und offen die Frage der Beziehungen von Keren Kajemeth und Keren Hajessod zu erörtern. Ob das Ergebnis einer solchen Erörterung von grossem Nutzen für den Keren Kajemeth sein wird, bezweifle ich. Wenn man seine Verwaltung kritisiert, ist das kein Beweis dafür, dass man sein Gegner ist. Nur wenn man ihn ganz ernst nimmt, kritisiert man ihn, und das ist meine Stellungnahme. Es bestehen gewisse Schwierigkeiten in bezug auf den Weg, auf welchem das Direktorium des Keren Kajemeth zusammengestellt wird. Das Direktorium ist auf Grund von Parteienvertretungen zusammengesetzt, und dieses System der Verwaltung ist nicht geeignet, grosse Projekte von Landankäufen zu verwirklichen, sondern eher dazu, Forderungen der einen oder anderen Gruppe zu befriedigen. Sie müssen sich entscheiden, ob die zionistische Exekutive selbst das höchste autoritative Organ der Zionistischen Organisation sein soll. Das ist eine fundamentale Frage. Wenn es so ist, dann muss die Exekutive auch in bezug auf Kolonisationsfragen und Landkauf souverän sein. (Zwischenruf von links: auch in bezug auf die Hadassah!) Es ist die Pflicht der Exekutive, zu versuchen, zu einem gemeinsamen Vorgehen zu gelangen. Wenn dies aber nicht möglich ist, dann muss entweder der Kongress oder die Exekutive das letzte Wort haben. Die Exekutive wird vom Keren Kajemeth wie eine aussenstehende Körperschaft betrachtet, und der Keren Kajemeth selbst betrachtet sich als unabhängig. Es gibt auch Fälle, in denen der KKL ein Recht selbständiger Entscheidung in Kolonisationsfragen für sich beansprucht. Diese Frage muss früher oder später gelöst werden. Herr Grossmann hat eine andere Frage berührt. Er hat gesagt, die Exekutive habe der Regierung gewisse Herren als unfähig hingestellt. An dieser Aeusserung ist kein wahres Wort, und ich sage das im Namen der Exekutive. Bestimmend für die Frage, ob ein Mitglied der Exekutive passend ist oder nicht, ist der Kongress. Vielleicht wird der Tag kommen, wo der Kongress Mitglieder der Opposition ersuchen wird, ein Amt zu übernehmen. Und es ist wichtig, dass die Möglichkeit zu einer solchen Alternative offen bleibt. Aber bis jetzt hat die Opposition keine besonderen Eigenschaften dafür an den Tag gelegt. Herr Kaznelson hat gewisse Missetaten der Exekutive in bezug auf Tel Aviv aufgezählt. Ich habe mich während der letzten Zeit hauptsächlich mit zwei Fragen beschäftigt: 1. mit einem Gesetzentwurf, welchen die Regierung mit der Absicht herausgeben wollte, die Rechte