Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 71 (sequence 209)
- Language
- German, English, Hebrew
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Rosenblüth 71 Drittens ging der Kongress davon aus, dass 40 Prozent der nichtzionistischen Sitze Vertretern der amerikanischen Judenheit zur Verfügung stehen sollen. Viertens sollte Vorsorge dafür getroffen werden, dass Mitglieder der verschiedenen leitenden Agency-Körperschaften in ihrer Abwesenheit nur durch ständige Ersatzmitglieder zum Unterschied von ad hoc bestellten Ersatzmitgliedern vertreten werden könnten. Es wurde fünftens verlangt, dass der Council zur Gründungssitzung erst zusammentreten solle, wenn mindestens 50 nichtzionistische Councilmitglieder, die mindestens sechs Länder verträten, bestellt seien. Sechstens sollte die Verfassung der Agency zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren in Kraft treten. Nach Ablauf dieser Frist sollte über die Frage der Fortsetzung der Agency- Gemeinschaft ein neuer Beschluss gefasst werden. Zuletzt — last not least — sollte zur Wahrung der Kontinuität in den politischen und sonstigen Arbeiten der Jewish Agency Sicherheit dafür geschaffen werden, dass der Präsident der Zionistischen Organisation zugleich Präsident der Jewish Agency ist. Um mit dem letzten zu beginnen, so ist in dem Verfassungsentwurf die Personalunion: Präsident der Zionistischen Organisation — Präsident der Agency in der Weise sichergestellt, dass sie gegen den Willen der Zionistischen Organisation nicht aufgehoben werden kann. Ausdrücklich ist auch die besondere Verantwortung des Präsidenten für die Führung der politischen Geschäfte hervorgehoben. Das Fifty-fifty-Prinzip ist in der Verfassung durchgeführt. Ein „Nichtzionist" ist nach der Verfassung eine Person, die mit der Agency nicht in der Eigenschaft eines Mitgliedes und Vertreters der Zionistischen Organisation verknüpft ist. Die Zahl der Councilsitze von 1 50 erwies sich als zu klein und ist auf 220 erhöht worden. Bei der konstituierenden Tagung werden nicht sechs Länder mit 50 nichtzionistischen Councilmitgliedern vertreten sein, sondern voraussichtlich 23 Länder mit 101 nichtzionistischen Delegierten. Vierzig Prozent der nichtzionistischen Sitze im Council werden von der amerikanischen Delegation besetzt sein. Die Konstitution sieht vor, dass die Wahlen möglichst demokratischen Charakter tragen sollen. Was die Frage der Vertretung abwesender Mitglieder bei Tagungen der leitenden Körperschaften anlangt, so sind ad hoc- Ersatzdelegierte nicht zulässig. Soweit die Vertretung durch