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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 72

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 72 (sequence 210)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7222-3483370
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72 3. KONGRESS-SITZUNG: Referat über die Verfassung der Jewish Agency Ersatzdelegierte erfolgt, müssen sie im Sinne des Kongressbeschlusses permanente sein, das soll heissen, sie müssen in der gleichen Form wie die Delegierten zu Ersatzdelegierten bestellt werden. Es stellte sich aber im Laufe der Verhandlungen heraus, dass unsere amerikanischen Verhandlungspartner noch ein zweites System der Stellvertretung anwenden wollten, das der XIV. Kongress nicht in Betracht gezogen hatte. Hiernach kann ein fehlendes Mitglied seine Stimme auf einen Sitzungsteilnehmer übertragen, der also dann zwei Stimmen führt und, wenn er noch von andern fehlenden Mitgliedern beauftragt ist, eventuell mehr als zwei Stimmen. Mit diesem sogenannten Proxy- System haben sich Exekutive und Aktionskomitee schwer befreunden können, obschon sie nicht verkannten, dass es die geographischen Entfernungen leichter überbrückt als jedes andere. Wir haben aber vorgeschlagen und erreicht, dass seine Anwendung beschränkt wird. Nach der Verfassung können von der Stimmübertragung nur Ueberseemitglieder Gebrauch machen, also z. B. Amerikaner, wenn eine Sitzung in Europa stattfindet, oder Europäer, wenn eine Sitzung in Amerika abgehalten wird. Ausserdem ist die Zahl der Stimmen, die ein Mitglied zugleich abgeben kann, in erträglicher Weise begrenzt. Die einzige ernstliche Abweichung von einem Kongressbeschluss liegt in der Tatsache, dass das dreijährige Provisorium fallengelassen ist, weil es von einer so wichtigen nichtzionistischen Gruppe wie der amerikanischen unter keinen Umständen akzeptiert wurde. Herr Marshall hat namens seiner Freunde in seinem bekannten, in der Presse veröffentlichten Memorandum über diese Frage die Gründe der Ablehnung auseinandergesetzt. Im wesentlichen wurde eingewendet, man könne sich nicht mit voller Ueberzeugung, mit Energie und Freudigkeit für die neue gemeinsame Arbeit einsetzen, wenn sie nur einen provisorischen Charakter trage. Eine Ehe, sagte man uns, mag geschieden werden, aber bei ihrem Abschluss müsse man glauben, sie sei für die Dauer begründet. Eine Ehe auf Probe würde man keinesfalls eingehen. Herr Marshall hat dann, wie Sie wissen, vorgeschlagen, dass für den Fall der Wiederauflösung der Jewish Agency, gleichviel ob nach drei oder fünf oder zehn Jahren, die Zionistische Organisation in den frühern Stand zurückversetzt werden, also alle Rechte geniessen solle, die ihr heute gemäss Art. 4 des Palästina-Mandates in ihrer Eigenschaft als Jewish Agency zustehen, dass die britische Regierung ersucht werden solle, eine entsprechende Zusicherung zu geben, und dass nach Erhalt dieser Zusicherung der XVI. Kongress den Beschluss des XIV. Kongresses aufheben möge.

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