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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 70

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 70 (sequence 208)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7220-3483368
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70 3. KONGRESS-SITZUNG: Referat über die Verfassung der Jewish Agency sätzen eine Politik bestimmt sein müsse, die im Endergebnis zum Aufbau des jüdischen nationalen Heims führen könne. Demgemäss wurde erklärt, dass die Arbeit der Agency prinzipiell und ständig folgende Ziele verfolgen müsse: Dauernde Verstärkung der Emigration nach Erez Israel, Auslösung des Bodens als Volksbesitz, Landwirtschaftliche Kolonisation auf Grund der jüdischen Arbeit, Förderung der hebräischen Sprache und Kultur. Zu diesen vier Grundsätzen wurde später durch das Aktionskomitee ein fünfter hinzugefügt: Selbstbestimmungsrecht der Siedler in der Wahl der sozialen Formen der Wirtschaft in den Grenzen wirtschaftlicher Betriebsführung. Wir freuen uns, feststellen zu können, dass in den Verhandlungen, die zur Abfassung des Entwurfes der Konstitution führten, über alle diese Punkte völliges Einvernehmen erzielt worden ist. Der Verfassungsentwurf macht es zweifelsfrei klar, dass die Erweiterung der Jewish Agency dem Aufbau des jüdischen nationalen Heimes im Geiste der Balfour-Deklaration und des Mandates dient, und er erkennt die erwähnten Arbeitsprinzipien als fundamental an. Die einzige Abweichung gegenübel den Kongressbeschlüssen besteht darin, dass der Grundsatz der jüdischen Arbeit nicht auf das Gebiet der landwirtschaftlichen Kolonisation beschränkt, sondern auf alle von der Agency unternommenen und geförderten Arbeiten ausgedehnt wird. Die Organisation der Agency ist in den Kongressbeschlüssen nur andeutungsweise vorgezeichnet. Immerhin sind einige wichtige organisatorische Grundgedanken ausgesprochen worden. Zunächst wurde das bekannte Gleichgewichtsprinzip statuiert, nach welchem Zionisten und Nichtzionisten in dem obersten Organ der Agency, dem Council, der aus ungefähr 150 Mitgliedern bestehen sollte, in gleicher Stärke vertreten sein sollen. Zweitens wurde bestimmt, dass die Wahlen zur sogenannten nichtzionistischen Hälfte des Councils soweit wie möglich demokratischen Charakter haben und den Landesbedingungen angepasst sein sollen.

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