Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 69 (sequence 207)
- Language
- German, English, Hebrew
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Rosenblüth 69 erkennen, vorausgesetzt, dass ihre Organisation und Verfassung zu dieser Zeit angemessen sind. Die Organisation soll in diesem Falle in allen Beziehungen als in den Stand zurückversetzt gelten, den sie vor der Erweiterung der Agency eingenommen hatte, ermächtigt der Kongress die Exekutive, ein Uebereinkommen zu zeichnen, das mit dem beigeschlossenen Entwurf im wesentlichen übereinstimmt, und ermächtigt die Exekutive fernerhin, sofort nach dem Inkrafttreten dieses Uebereinkommens an die Britische Regierung im Auftrage der Zionistischen Organisation das Ansuchen zu stellen, die erweiterte Agency als Jewish Agency im Sinne des Mandates für Palästina anzuerkennen und dabei die oben erwähnte Versicherung in bezug auf den Status der Zionistischen Organisation im Falle der Auflösung der erweiterten Jewish Agency zu geben. 2. Der Kongress nimmt mit tiefer Befriedigung davon Kenntnis, welchen Widerhall die Vorschläge des XIV. und XV. Kongresses für die Erweiterung der Jewish Agency gefunden haben. Der Kongress zollt besondere Anerkennung denjenigen, die gemeinsam mit der Zionistischen Exekutive die Initiative in der Bewegung für die Erweiterung der Agency ergriffen haben. Der Kongress sieht in der Erweiterung der Agency eine sichere Gewähr für fruchtbare Zusammenarbeit aller Juden, die gewillt sind, an der Wiederaufbauarbeit in Palästina und der Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte teilzunehmen. Der Kongress begrüsst herzlich die Vertreter der jüdischen Gemeinschaften in verschiedenen Teilen der Welt, die zusammen mit den Vertretern der Zionistischen Organisation an der Gründungstagung des Council teilnehmen werden. Die Exekutive schlägt vor, diese Anträge einer Kommission zur Behandlung zu überweisen. In den Beschlüssen des XIV. und XV. Kongresses sind in grossen Zügen die Anforderungen der Zionistischen Organisation an Beschaffenheit und Struktur des neuen Agency-Gebäudes umrissen. Diese Beschlüsse behandeln teilweise die prinzipiellen Voraussetzungen, teilweise die organisatorischen Grundlagen der Agency-Erweiterung. Es wird zu untersuchen sein, inwieweit der Verfassungsentwurf der ideellen und organisatorischen Konzeption der erweiterten Agency entspricht, wie sie den beiden voraufgegangenen Kongressen vorgeschwebt hat. Zunächst zum Grundsätzlichen : Was wir erstreben, ist, um mich der Sprache dieser Kongressbeschlüsse zu bedienen und sie wörtlich zu zitieren, „eine wirksame Zusammenarbeit aller Juden am Aufbau des jüdischen nationalen Heimes in Palästina im Geiste der Balfour-Deklaration und des Mandates". Aber die Kongresse begnügten sich mit Recht nicht mit dieser formalen Deklaration, sondern sie versuchten, inhaltlich zu bestimmen, von welchen praktischen Arbeitsgrund-