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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 68

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 68 (sequence 206)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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68 Dritte Sitzung. Montag, den 29. Juli, nachmittags. Beginn der Sitzung: 15 Uhr 50 Minuten. Vorsitz: Vizepr. Motzkin. Die Verfassung der Jewish Agency Felix Rosenblüth (Mitglied d. Exekutive - spricht deutsch): Sechs Jahre sind vergangen, seit der 1 3. Kongress den durch spätere Kongresse in anderer Form mehrfach erneuerten Beschluss fasste, dass die Jewish Agency durch „die Heranziehung von Vertretern derjenigen jüdischen Organisationen und Gesellschaften, die auf dem Boden des Palästinamandates stehen, erweitert werden" sollte. Heute stehen wir endlich vor der Gründungstagung des Councils der erweiterten Jewish Agency, und ich habe die Ehre, Ihnen namens der Exekutive folgende Anträge zu unterbreiten: 1. Nachdem der Kongress den Bericht der Exekutive über die Verhandlungen, die zwecks Erweiterung der Jewish Agency seit dem 15. Kongress geführt wurden, zur Kenntnis genommen hat, und nachdem der Kongress den Entwurf des Uebereinkommens über die Konstitution der erweiterten Agency geprüft hat, und nachdem der Kongress sich davon überzeugt hat, dass der Entwurf in allen wichtigen Einzelheiten den Grundsätzen entspricht, die der XIV. und XV. Kongress niedergelegt haben, und nachdem der Kongress durch die Exekutive davon verständigt worden ist, dass die britische Regierung ihrer Bereitwilligkeit Ausdruck gegeben hat, die erweiterte Agency als Jewish Agency im Sinne des Art. 4 des Mandates für Palästina anzuerkennen und folgende Zusicherung zu geben: Im Falle der Auflösung der erweiterten Agency wird die Britische Regierung, nachdem ihr die Auflösung durch die Zionistische Organisation zur Kenntnis gebracht wurde, die Zionistische Organisation als Jewish Agency im Sinne des Art. 4 des Mandates für Palästina an-

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