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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 60

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 60 (sequence 198)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7210-3483358
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60 2. KONGRESS-SITZUNG: Bericht und Zukunftsprogramm der Exekutive durch den 15. Kongress vorgeschlagen worden, dass die Erweiterung der Agency zunächst auf einer provisorischen Basis erfolgen und für eine Versuchsperiode von drei Jahren durchgeführt werden solle, nach deren Ablauf die Frage nach Fortsetzung der Partnerschaft erneut erwogen werden sollte. Abgesehen von den technischen Schwierigkeiten, die sich in bezug auf die Anerkennung einer provisorischen Agency durch die Mandatar macht ergeben hätten, stellte es sich heraus, dass diese Abmachung unsern nichtzionistischen Freunden nicht akzeptabel erschien, die ausführten, dass man vernünftigerweise weder von ihnen, noch von uns den Eintritt in eine Partnerschaft erwarten könne, die von seiten der Zionistischen Organisation nach drei Jahren wieder aufgelöst werden könne. Der Kongress kennt die Diskussionen über diese Frage im Jahre 1928 und den Beschluss des Aktionskomitees in bezug auf verschiedene Möglichkeiten zur Wahrung der zionistischen Interessen, wenn unvorhergesehene Umstände zu irgend einer Zeit zur Auflösung der erweiterten Agency führen sollten. Wir hoffen, dass derartige Umstände niemals auftreten werden, aber auch unsere nichtzionistischen Freunde stimmen mit uns darin überein, dass für eine solche, wenn auch entfernte, Möglichkeit Vorsorge getroffen werden sollte. Wir haben mit Wissen der Nichtzionisten diese Frage mit der Mandatsregierung erörtert, die sich zur Erteilung einer Zusicherung bereit erklärt hat, wonach im Falle einer Auflösung der erweiterten Agency Sr. Majestät Regierung auf Grund einer Mitteilung der Zionistischen Organisation über die Auflösung der erweiterten Agency, falls die Regierung mit der Organisation und der Verfassung der Zionistischen Organisation in diesem Zeitpunkt einverstanden sein wird — das ist, wie Sie sich erinnern werden, Wortlaut des Mandats —, die Zionistische Organisation als Jewish Agency im Sinne von Artikel 4 des Palästina-Mandates anerkennen wird. Die Organisation wird in diesem Falle so angesehen werden, als sei sie in jeder Beziehung in den Status zurückgekehrt, den sie vor der Erweiterung der Agency besass. Die Wiener Resolution hat sich durch die nachfolgenden Ereignisse als ungeeignet zu wörtlicher Anwendung erwiesen. Ich habe kein Bedenken, dem Kongress zu empfehlen, die eben zitierte Formel zu akzeptieren, die mindestens ebenso wirkungsvoll die zionistischen Interessen gewährleistet, indem sie faktisch der Zionistischen Organisation die Wiederherstellung des heute unter Artikel 4 des Mandats bestehenden Zustandes garantiert, falls die erweiterte Agency aufgelöst wird, und zwar nicht nur nach drei Jahren, sondern zu jedem zukünftigen Zeitpunkt.

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