Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 61 (sequence 199)
- Language
- German, English, Hebrew
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Weizmann 61 Nur noch eine Bemerkung muss ich in bezug auf den Inhalt der Konstitution in diesem Stadium machen. Man muss daran denken, dass wir nicht über die Verfassung der Zionistischen Organisation sprechen. Vielmehr handelt es sich um ein Dokument, das die Basis für die Kooperation zwischen Zionisten und denjenigen Kreisen, die, obwohl ausserhalb der zionistischen Reihen stehend, gewillt sind, ihre Rolle in dem Wiederaufbauwerk in Palästina zu spielen, abgeben soll. Es gibt gewisse grundlegende Prinzipien, von denen wir nicht abgehen können, Prinzipien, mit denen die vorliegende Konstitution, wie Sie finden werden, in vollem Umfange rechnet. Aber mit dieser notwendigen Reservation müssen wir verstehen, dass die Abfassung eines solchen Dokuments, das ex hypothesi eine Verständigung zwischen zwei Parteien mit nicht völlig identischen Gesichtspunkten darstellt, naturnotwendig eine Angelegenheit von Geben und Nehmen ist. In den Grenzen der von den früheren Kongressen festgelegten Prinzipien haben wir unser Möglichstes getan, um den Ansichten unserer nichtzionistischen Freunde Genüge zu tun, genau wie sie dies uns gegenüber getan haben. In allen wichtigen Punkten ist nun eine Verständigung erzielt worden, die für die Nichtzionisten zufriedenstellend ist und die, nach meinem Urteil, als vollkommen zufriedenstellend auch für die Zionistische Organisation betrachtet werden kann. Im übrigen bin ich überzeugt, dass der Kongress nicht vergessen wird, dass die ihm vorgelegten Vorschläge das Ergebnis langer und mühseliger Diskussionen sind, an denen Vertreter beider Seiten teilgenommen haben und worin ihnen volle Möglichkeit gegeben wurde, ihre Ansichten auszusprechen. Diese Vorschläge müssen infolgedessen als ein Ganzes genommen werden, als ein Ergebnis, an dem nichts zerstört werden darf, ohne das ganze Gebäude zu gefährden. Mit einem Wort: wenn es überflüssig zu sagen ist, dass der Kongress berechtigt ist, jede gewünschte Ansicht auszusprechen, und es sicher ist, dass derartige Ansichten respektvoll erwogen werden, so ist doch zu hoffen, dass der Kongress nicht versuchen wird, in diesem Stadium neue Vorschläge aufzustellen, auf denen seine Repräsentanten als auf Bedingungen sine qua non bestehen sollten. Es ist das souveräne Recht des Kongresses, sich für oder gegen den Vorschlag zu entscheiden, aber es wäre nicht nützlich, die Annahme mit Bedingungen zu verknüpfen, über welche wir mit unseren zukünftigen Partnern nicht beraten haben und die sie vielleicht anzunehmen oder abzulehnen gewillt sind. Es handelt sich nicht um ein fait accompli. In all den Verhandlungen, die wir geführt haben, haben wir klar verstehen lassen, dass das letzte Wort dem Kongress zu verbleiben hat. Aber die Zeit ist ge-