Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite CXII (sequence 128)
- Language
- German, English, Hebrew
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CXII so werden sie vom Administrativ-Komitee in der Weise besetzt, dass ein von der Zionistischen Organisation nominiertes Mitglied wieder durch ein von der Zionistischen Organisation nominiertes Mitglied und ein von den nichtzionistischen Mitgliedern des Council nominiertes Mitglied durch ein von den nichtzionistischen Mitgliedern des Administrativ-Komitees nominiertes Mitglied ersetzt wird. 4) Die Exekutive bildet ein einheitliches Ganzes mit kollektiver Verantwortung. 3) Die Bureaux der Exekutive der Agency sind in Jerusalem. Ein Bureau der Agency wird in London unterhalten unter der Leitung des Präsidenten der Agency in Verbindung mit Mitgliedern der Exekutive, die vom Council nach Beratung mit dem Präsidenten hierzu bestimmt werden können. Dieses Bureau hat insbesondere die Aufgabe, die zwischen der Mandatarmacht und der Agency zu behandelnden Geschäfte zu führen. 4) Die Sitzungen der Exekutive finden im allgemeinen, je nach der Sachlage, in Jerusalem oder in London statt, doch hat die Exekutive in Ausnahmefällen das Recht, an irgend einem anderen Ort, welcher von einer Mehrheit der Exekutiv-Mitglieder bevorzugt wird, zusammenzutreten. Vertretung abwesender Mitglieder. 8. 1) Für jedes Mitglied sowohl der zionistischen als auch der nichtzionistischen Hälfte des Council oder des Administrativ-Komitees ist die das betreffende Mitglied bestellende Körperschaft berechtigt, höchstens drei stellvertretende Mitglieder zu bestellen, welche für dieselbe Zeit im Amte bleiben, als wenn sie Mitglieder wären. 2) Jedes Mitglied, das bei einer Sitzung des Council bezw. des Administrativ-Komitees nicht persönlich anwesend ist, ist berechtigt, sich von irgend einer anderen Person, deren Name in der Liste der stellvertretenden Mitglieder enthalten ist, vertreten zu lassen, gleichviel ob diese in demselben Lande wohnt oder nicht. Wenn das Mitglied in einem anderen Kontinent als dem, in welchem die Sitzung stattfindet, wohnt, dann ist es berechtigt, entweder sich durch ein stellvertretendes Mitglied vertreten zu lassen oder aber nach seiner eigenen Wahl einem anderen Mitglied des Council bezw. des Administrativ-Komitees die schriftliche Vollmacht zu erteilen, in seinem Namen zu stimmen. Doch soll keine Person, ob sie nun als Mitglied oder als stellvertretendes Mitglied an der Sitzung teilnimmt, berechtigt sein, mehr als insgesamt vier Stimmen, einschliesslich ihrer eigenen, bei einer Sitzung des Council, oder mehr als insgesamt zwei Stimmen, einschliesslich ihrer eigenen, bei einer Sitzung des Administrativ- Komitees abzugeben. Für den in diesem Absatz behandelten Zweck soll Palästina als ein Teil Europas betrachtet werden. Erez Israel (Palestine) Foundation Fund (Keren Hajessod) 9. 1) Wenn und solange vom Council nicht anders bestimmt worden ist, ist der Keren Hajessod (Palestine Foundation Fund) das Haupt-Finanz-Instrument der Agency zum Zwecke der Deckung ihres Budgets.