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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite CIX

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite CIX (sequence 125)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7137-3483285
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CIX Bestimmung soweit als möglich demokratischen Charakter haben soll. Die Mitglieder des Council werden vor jeder ordentlichen Tagung des Council bestellt, 4) Wenn der Platz eines Councilmitgliedes frei wird (ausser durch Ablauf der Mandatsdauer), ist der Platz in folgender Weise zu besetzen: a) Wenn die Körperschaft, welche das ausgeschiedene Mitglied bestellt hatte, einen dahingehenden Beschluss gefasst hat, ist der Platz durch jene Person zu besetzen, die auf der gemäss Artikel 8 von dieser Körperschaft festgesetzten Liste von Ersatzmitgliedern an erster Stelle steht. b) In Ermangelung eines solchen Beschlusses hat die Körperschaft, welche das ausgeschiedene Mitglied bestellt hatte, das Recht, ein neues Mitglied zu bestellen. 5) Das Direktorium des Keren Hajessod (Palestine Foundation Fund) und das Direktorium des Keren Kajemeth Lejisrael (Jüdischer Nationalfonds) sowie die leitenden Körperschaften solcher anderer Organisationen, die der Council später etwa bestimmen sollte, werden aufgefordert, je einen Vertreter zu den Versammlungen des Council zu entsenden, aber diese Vertreter haben kein Stimmrecht. 6) Ordentliche Tagungen des Council sollen von der Exekutive einmal in zwei Jahren einberufen werden. Bei jeder ordentlichen Tagung hat die Exekutive über die gesamte Tätigkeit der Agency und über die Lage in Palästina erschöpfend zu berichten. Die Exekutive soll auch einen detaillierten Bericht über die finanzielle Lage der Agency unter Beifügung einer von Bücherrevisoren geprüften Bilanz und Geschäftsabrechnung vorlegen. Die Tagesordnung der Sitzung soll die Behandlung dieses Berichtes samt Bilanz und Abrechnungen, sowie die Festsetzung des Budgets für eine vom Council festzusetzende Periode enthalten. 7) In dringenden Fallen kann die Exekutive, mit Zustimmung des Administrativ-Komitees, jederzeit eine ausserordentliche Tagung des Council einberufen. Wenn das Administrativ-Komitee dies verlangt, muss sie eine solche Tagung einberufen. Eine ausserordentliche Tagung des Council kann auch vom Präsidenten der Agency in den in Artikel 12, Absatz 4 genannten Fällen einberufen werden. 8) Der Council wählt einen Vorsitzenden oder mehrere gleichberechtigte Vorsitzende; er kann einen Mit-Vorsitzenden und einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende wählen. 9) Der bei einer Tagung des Council amtierende Vorsitzende verliert nicht das ihm als Mitglied des Council zustehende Stimmrecht. Er besitzt jedoch keine zusätzliche oder ausschlaggebende Stimme im Falle von Stimmengleichheit. Das Administrativkomitee. 6. 1) Das Administrativ-Komitee besteht aus 40 Mitgliedern, von denen 20 von den zionistischen Mitgliedern des Council aus ihren Reihen und 20 von den nichtzionistischen Mitgliedern des Council aus ihren Reihen gewählt werden. Das Komitee ist jedoch als ein einheitliches Ganzes zu betrachten mit Gesamt-

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