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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite LXXX

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite LXXX (sequence 96)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7108-3483256
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LXXX 45. Zionistische Propaganda 1. Der Kongress fordert von den Zionisten der ganzen Welt, alle Mittel anzuwenden, die eine Erstarkung der Organisation für den Kampf um die Durchsetzung des zionistischen Gedankens im Gesamtjudentum gewährleisten. Der Kongress richtet insbesondere an die Zionisten aller Länder und Richtungen die Aufforderung, eine intensive Propaganda in allen Schichten des jüdischen Volkes zu entfalten, um die Basis der zionistischen Bewegung zu verbreitem und immer neue Kreise der Judenheit für den Gedanken der nationalen Wiedergeburt zu gewinnen. 2. Der Kongress nimmt die Erklärung der Exekutive zur Kenntnis, dass sie die Absicht hat, ihre Propagandatätigkeit in der kommenden Arbeitsperiode auszudehnen und zu diesem Zwecke ein eigenes Departement einzurichten, dessen Aufgabe es sein soll, die Tätigkeit der zionistischen Verbände auf dem Gebiete der zionistischen Propaganda anzuregen, zu unterstützen und zu koordinieren. Besondere Aufmerksamkeit soll der Jugendbewegung aller Richtungen und Länder, der Verbreitung der hebräischen Sprache und Literatur, der Ausbreitung des zionistischen Gedankens unter der Jugend des Orients und — im Kontakte mit den beteiligten zionistischen Verbänden — der Schaffung von Propaganda-, Informations- und Ausbildungsliteratur, die die verschiedenen Strömungen innerhalb des Zionismus berücksichtigen soll, gewidmet werden. 46. Territoriale und lokale Zusammenfassung a) Territoriale Arbeitsgemeinschaften. „Die Exekutive wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um den Beschluss des XV. Zionistenkongresses bezüglich Bildung territorialer Arbeitsgemeinschaften in allen Ländern durchzuführen.*' b) Ortsgruppen. Der Bau der zionistischen Landes- und Sonderverbände muss seine Basis in lokalen Vereinigungen von Mitgliedern haben. Es ist Pflicht aller Verbände, dauernd um Begründung, Erhaltung und Ausbau von lokalen Vereinigungen bemüht zu sein. Die zionistischen Verbände haben der Exekutive genaue periodische Berichte über die Zahl ihrer Ortsgruppen und deren Mitglieder, sowie deren Tätigkeit zu erstatten. Die Exekutive hat diese Berichte dem A. C. anlässlich einer jeden Tagung vorzulegen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen. c) Konsolidierung der Landes- und Sonderverbände. Die Exekutive hat zu Beginn eines jeden Jahres ein Register der Landesverbände und Landesgruppen der Sonderverbände anzulegen. In dieses Register sind nur diejenigen Verbände und Gruppen aufzunehmen, welche den für die Anerkennung von Landesverbänden und Landesgruppen von Sonderverbänden vom A. C. herauszugebenden Grundbestimmungen entsprechen. Die Anerkennung eines jeden Landesverbandes und einer Landesgruppe des Sonderverbandes wird davon abhängen, dass sie 1. keinen rein lokalen Charakter tragen, d. h. nicht auf eine Ortschaft beschränkt sind, sondern eine Zentralstelle von Ortsgruppen dar-

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