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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite LXXIX

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite LXXIX (sequence 95)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7107-3483255
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LXXIX c) Gebundenes Votum. 1. Der Kongress ist berechtigt, jederzeit mit Zweidrittel-Majorität die zionistischen Vertreter im Council der Jewish Agency wie auch die im Administrative Committee in ihrer Abstimmung zu binden. Der Kongress ist berechtigt, dieses Recht der Bindung sowohl auf die zionistische Vertretung im Council, wie auch auf die im Administrative Committee zu übertragen, die dann ihrerseits die Bindung mit Zweidrittel-Majorität aussprechen können. Falls in Ausnahmefällen unvorhergesehene Umstände zu einer Aufhebung der Bindung zwingen sollten, können die zionistischen Vertretungen im Council, wie im Administrative Committee diese Aufhebung mit Zweidrittel-Majorität beschliessen. 2. Für die mit Schluss dieses Kongresses beginnende Periode bis zum Beginn des nächsten Kongresses, überträgt der Kongress das Recht der Bindung auf die zionistischen Vertretungen im Council und im Administrative Committee. Zu allen Fragen, die sich auf Abänderung der Verfassung der erweiterten Jewish Agency beziehen, ist die zionistische Vertretung an Beschlüsse des Kongresses gebunden, die mit Zweidrittel-Majorität angenommen werden müssen. 4. Es wird als Grundsatz festgestellt, dass die zionistischen Vertreter im Council und im Administrative Committee der Jewish Agency a priori gebunden und verpflichtet sind, einheitlich zu stimmen im Einklang mit jenen Beschlüssen der bisherigen Zionistenkongresse, welche die fundamentalen Fragen der Agency-Verfassung betreffen sowie Fragen, welche die Grundlagen des Zionismus und der Zionistischen Organisation berühren. Wenn zehn Mitglieder der zionistischen Delegation im Council oder zwei Mitglieder des Administrative Committee bezweifeln, ob der herangezogene Kongressbeschluss ein fundamentaler ist, wird dies mit Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Vertretung entschieden. 5. Der Kongress nimmt die Interpretation der Beschlüsse unter 1—4 zur Kenntnis, wonach die Bindung der zionistischen Stimmen in Körperschaften der Jewish Agency zugleich für die betreffenden Abstimmungen bedeutet, dass jeder zionistische Vertreter zur Abgabe seiner Stimme verpflichtet ist. d) Aenderung des Organisations-Statuts. § 17 des Organisations-Statuts wird wie folgt geändert: § 17. Aufgaben des Kongresses sind insbesondere: a) Entgegennahme und Prüfung des Berichtes der Exekutive über ihre eigene Tätigkeit und die Tätigkeit aller zionistischen Institute, sowie über die Tätigkeit der Jewish Agency; b) —d) keine Aenderung; e) Beschlussfassung über die Vorschläge der Zionistischen Organisation an die Organe der Jewish Agency; f) Wahl der Organe der Zionistischen Organisation, sowie Wahl, bezw. Nominierung der zionistischen Vertreter in die Organe der Jewish Agency.

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