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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite LXV

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite LXV (sequence 81)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7093-3483241
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LXV entwurf dem A. C. im Laufe des nächsten Jahres vorzulegen. Nach der Beschlussfassung des A. C. über diesen Entwurf soll die Exekutive mit der Mandatarmacht betreffend Erlassung des neuen Einwanderungsgesetzes in Verhandlungen treten. Zu der Ausarbeitung dieses Einwanderungsgesetzeniwurfes soll die Exekutive die Waadath Haalijah in Palästina hinzuziehen. 9. Zur Förderung der Einwanderung von Handwerkern und mittelständischen Elementen ist ein Informationsdienst im Lande und durch die Palästina-Aemter der Galuth einzurichten, welcher die Einwanderer mit den nötigen Informationen über die Möglichkeiten und die Art ihrer Einordnung im Lande versorgt. Um diese Einwanderung zu erleichtern und zu organisieren, betont der Kongress die Notwendigkeit der Organisierung von Alijah- und Ansiedlungsgesellschaften und -Kooperativen, die entsprechend den kolonisatorischen und nationalen Zielen wirken sollen. Die Exekutive hat dem A. C. ein Arbeitsprogramm gemäss diesen Richtlinien vorzulegen. In ihm soll, gemäss dem Beschluss des XIII. Kongressen, ein fundierter Plan für Gründung einer Bank für Alijah, für Einwandererkredit und für Liquidation von Auswanderer-Vermögen im Ausland enthalten sein. 10. Der Kongress beauftragt die Exekutive energisch für die Abschaffung der Schwierigkeiten, die der Einwanderung von verbannten und verfolgten Chaluzim und Zionisten aus Sowjetrussland im Wege stehen, zu sorgen und ihre Alijah zu beschleunigen. 11. Der Kongress beauftragt die Exekutive, besondere Aufmerksamkeit der Alijah aus den Landern des Orients zu widmen, besonders aus denjenigen Ländern, in denen politische Verfolgungen vorkommen. Die Exekutive wird aufgefordert, in Aden ein neues Palästinaamt zu eröffnen, die Alijah der ausgebildeten Chaluzim, die in die Häfen des Jemen gelangt sind, energisch zu betreiben und sich mit der Uebersiedlung der Waisen, die sich dort befinden, zu befassen. 12. Die Waadath Haalijah bei der Exekutive in Palästina wird durch den Waad Leumi aus sieben Vertretern aller Schichten des palästinensischen Jischuw zusammengesetzt. Die Waadath Haalijah berät die Exekutive in allen Fragen, die die Alijah betreffen, und besonders in der Frage der Anforderung von Arbeiter-Immigranten, der Verteilung der Zertifikate und der Abänderungen des Einwanderungsgesetzes. 30. Hachscharah 1. Die grossen Perspektiven, die sich durch die Arbeiten der Regierung, der internationalen Gesellschaften und die Entwicklung der Pflanzungswirtschaft eröffnen, und die Aufgabe, in diese Arbeiten einzudringen, erfordern vor allem die Einwanderung von Chaluzim mit entsprechender körperlicher und geistiger Hachscharah. Darum hält der Kongress es für notwendig, die Hachscharah-Arbeit in den Galuth- Ländern zu intensivieren, um eine dauernde, angemessene Reserve für die kommende Alijah sicherzustellen. 2. In Würdigung der besonderen Bedeutung der Hachscharah-Arbeit für die gegenwärtige Epoche wiederholt der XVI. Kongress den Beschluss des vorigen Kongresses, dass das Budget der Hachscharah innerhalb des Gesamtbudgets der Alijah das Vorrecht einnimmt. 3. Der Kongress betont die Notwendigkeit einer einheitlichen und geeinten Chaluz-Bewegung, welche die verschiedenen Strömungen dieser Bewegung auf der Grundlage erzieherischer und kultureller Autonomie

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