Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite LXVI (sequence 82)
- Language
- German, English, Hebrew
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LXVI zusammenfassen soll. Die von der Exekutive zur Verfügung gestellten Hachscharah-Gelder sollen auf die bestehenden Chaluz-Organisationen im Verhältnis zum Umfang ihrer Hachscharah-Arbeiten verteilt werden. 4. Die Exekutive ernennt einen allgemeinen Inspektor für Hachscharah, der in ihrem Namen die Hachscharah-Arbeiten in der Gallith unterstützt und die Aufsicht über die wirtschaftliche und finanzielle Führung der Hachscharah-Tätigkeit in der Galuth, sowie über ihre Anpassung an die Bedürfnisse des Landes ausübt. Anmerkung : Genügende Aufmerksamkeit ist auch der Hachscharah der Olim aus den Ländern des Orients zu widmen. H. Gesundheitswesen 31. Plan der Reorganisation des Zionistischen Gesundheitswerkes in Palästina 1. Der Kongress nimmt das Reorganisationsprogramm für das zionistische Gesundheitswerk, das von der Gesundheitskommission des Kongresses auf Grund der von der Exekutive nach vorheriger Beratung mit dem Waad Habriuth ausgearbeiteten Vorschläge unterbreitet wurde, zur Kenntnis. E)ieses Programm lautet wie folgt: I. Leitung des Werkes und Beziehungen zwischen Hadassa und der Exekutive. 1. Gesundheitsfonds. Das medizinische Werk der Zionistischen Organisation soll auch in der Zukunft aus einem besonderen Fonds finanziert werden, und zwar soll für seine Aufrechterhaltung eine besondere Gruppe, die zionistische Frauenorganisation Hadassa in Amerika, verantwortlich bleiben. 2. Aufgaben und Kompetenzen der Frauenorganisation Hadassa in Amerika. Die Aufgaben der Frauenorganisation Hadassa sind nicht auf die Sicherstellung der erforderlichen bewilligten Gelder beschränkt, sie hat auch die Aufgabe, zusammen mit der Zionistischen Palästina- Exekutive die Arbeitsmethoden und Arbeitspläne festzusetzen, die ihren Ausdruck im Budget finden. Im Laufe des Budgetjahres dürfen in den Grundsätzen, die dem System des medizinischen Werkes zugrunde gelegt sind, ohne vorherige Verhandlung mit der Frauenorganisation Hadassa und deren Zustimmung keine Aenderungen vorgenommen werden. Dagegen sind alle Einzelheiten der administrativen Tätigkeit nur Sache derer, die mit der Durchführung der Arbeit in Palästina betraut sind. Die Frauenorganisation Hadassa soll dauernd vollständige Informationen über die Arbeit erhalten, so dass sie die Möglichkeit hat, der Exekutive Vorschläge zu machen und sich über alle Aktionen, die in Palästina erfolgen, sowie darüber, wie weit diese Aktionen dem System entsprechen, das im Budget festgesetzt wurde, ein Urteil