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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite LXIV

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite LXIV (sequence 80)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7092-3483240
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LXIV 3. Der Kongress beansprucht für die Exekutive das Recht, über die ihr von der Palästina-Regierung erteilten Zertifikate, für welche sie die Verantwortung trägt, frei und uneingeschränkt zu verfügen. Der Kongress gibt seiner Entrüstung Ausdruck über die Versuche der Palästina-Regierung, die Verfügungsfreiheit der Exekutive über die für die Saison April-Oktober 1929 ausgegebenen Zertifikate einzuschränken. Der Kongress verlangt ganz besonders die Aufhebung der bisherigen Einschränkungen bezüglich der Einwanderung von Frauen und bezüglich des Alters der Zertifikatsempfänger. Die Exekutive hat dafür zu sorgen, dass die Zertifikate sechs Monate vom Tage ihrer Uebergabe an die Exekutive gerechnet, gültig bleiben. 4. Entsprechend den Einwanderungsbestimmungen vom Jahre 1925 beauftragt der Kongress die Exekutive, in die der Regierung überreichte Anforderung von Arbeiter-Immigranten eine besondere Kategorie von solchen Arbeitern aufzunehmen, welche von ihren im Lande befindlichen Verwandten zum Zwecke ihrer Beschäftigung in Heimarbeit und Handwerk in Stadt und Land angefordert werden. Die Einwanderungserlaubnisse für diese Einwanderer sollen nicht in die Zertifikate eingerechnet werden, die für solche Arbeiter verlangt werden, welche unter Verantwortung der Exekutive für Regierungsarbeiten, Pflanzungswirtschaft, Industrie usw. ins Land kommen. 5. Der Kongress protestiert dagegen, dass die Regierung der Einwanderung von Kapitalisten Schwierigkeiten bereitet, indem sie von ihnen den Nachweis eines Vermögens fordert, das den in den Einwanderungsbestimmungen vom Jahre 1925 festgelegten Betrag von 500 Pfund übersteigt. Diese Einschränkungen hindern die Alijah von erwünschten Elementen dieser Kategorie, deren Eingliederung gerade in der jetzigen Periode des wirtschaftlichen Aufstiegs im Lande möglich wäre. Der Kongress beauftragt die Exekutive, für die Erleichterung der Handwerker-Alijah zu sorgen, vor allem dadurch, dass die Werkzeuge, Arbeitsgeräte und Materialien der Handwerker ihnen auf das Vermögen, das sie bei ihrer Einreise ins Land nachweisen müssen, angerechnet werden. Diese Forderung bezieht sich auch auf die Einwanderung der Angehörigen freier Berufe. 6. Der Kongress protestiert gegen die künstlich aufgerichteten Einwanderungsbeschränkungen, die der arbeitenden Frau das Recht rauben, am Aufbau des Landes teilzunehmen. Er erblickt darin eine Ursache schweren Schadens in kolonisatorischer Beziehung. Der Kongress stellt fest, dass keinerlei Berechtigung für diese Einschränkung vorhanden ist, weder vom wirtschaftlichen Standpunkt aus noch im Hinblick auf die Möglichkeit der Aufnahme einer Frauen-Alijah im Lande. Er beauftragt die Exekutive, die vollen Rechte der Frau bezüglich der Alijah zu sichern. Die Zertifikate der Arbeiter-AIijah sind proportioneil zwischen Chaluzim und Chaluzoth entsprechend den Bedürfnissen des Landes und gemäss der Zahl der Chaluzim und Chaluzoth, die in den Chaluz-Organisationen organisiert sind, zu verteilen. 7. Der Kongress erklärt, dass die Alijah-Gebühren, die von der Palästina-Regierung den Arbeitereinwanderern auferlegt sind, die Arbeitereinwanderung schwer belasten und im völligen Gegensatz zu dem Geiste des Mandates stehen. Der Kongress beauftragt die Exekutive, energische Schritte zu unternehmen, um die Alijah-Besteuerung aller Einwanderer abzuschaffen. 8. Der Kongress bestätigt den Beschluss des A.C. vom August 1928, der die Notwendigkeit einer Abänderung des Einwanderungsgesetzes vom Jahre 1925 feststellt. Er beauftragt die Exekutive, einen neuen Gesetz-

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