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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite LIV

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite LIV (sequence 70)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7082-3483230
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LIV 13. Der Kongress beauftragt die Exekutive, sich zu bemühen, eine Lösung für den Bestand der landwirtschaftlichen Siedlungen, die an Bodenmangel leiden, zu finden, damit es nicht nötig ist, die Zahl der Siedler zu verkleinern. 14. Der Kongress lenkt die Aufmerksamkeit der Exekutive auf die besonderen Familienverhältnisse der Ansiedler mit grossen Familien, wie z. B. in Kfar Chassidim, und beauftragt sie, bei Ausarbeitung der Konsolidierungspläne und Anlage der Bauten darauf Rücksicht zu nehmenc 15. Der Kongress anerkennt die Wichtigkeit der Arbeiterinnen-Lehrfarmen für die landwirtschaftliche Ausbildung der arbeitenden Frau und beauftragt die Exekutive, für die Weiterentwicklung und Konsolidierung der bestehenden Mädchenlehrfarmen in den nächsten 2 Jahren zu sorgen sowie die Errichtung der Mädchenlehrfarm des Hapoel Hamisrachi „Beruria" in Petach Tikvah zu unterstützen. 16. Im Budget des Kolonisationsdepartements ist ein Reservebetrag von 3000 Pfund für Einzeldarlehen an landwirtschaftliche Siedler vorzusehen in Fällen, die nach Ansicht der Exekutive ihrer materiellen Hilfe dringend bedürfen. In diesem Zusammenhang kommen auch in Betracht die Siedlungen Hatechijah, Neve Jakob, Nachalath Jitzchak, Kiijath Schaul u. a. 17. Die Forderung der Ansiedler in bezug auf Bezahlung von Schulden gemäss der Abmachung zwischen Kolonisationsdepartement und der Exekutive und Merkas Chaklai vom Juni 1926, ebenso wie die Forderungen des Moschaw Nahalal gegen die Kolonisationsinstanzen sollen den schiedsrichterlichen Entscheidungen einer Kommission übergeben werden, die vom A. C. in seiner ersten Sitzung gewählt werden soll. 14. Neukolonisation 18. Der Kongress beauftragt die Exekutive, Grundsätze über die Reihenfolge der Ansiedlung von Bewerbern auszuarbeiten und dem A. C. zu unterbreiten. 19. Der Kongress beschliesst, dass folgende Siedlungen bei der Neuansiedlung in erster Reihe zu berücksichtigen sind : a) Irgun des Hapoel Hamisrachi in Schech-Abrek; b) Irgun Beth auf den Namen Josef Witkin; c) Irgun der demobilisierten Legionäre (Chajalim Meschuchrarim). Zugleich bestätigt der Kongress den Beschluss des XV. Kongresses in bezug auf die Ansiedlung der Poalim Watikim und beauftragt die Exekutive, da Boden zu ihrer Ansiedlung bereits erworben wurde, deren Ansiedlung die nötige Förderung angedeihen zu lassen. 20. Im Einklang mit dem Beschlüsse des Kongresses (Nr. 19) über die Ansiedlung der demobilisierten Legionäre im Rahmen der neuen Kolonisation beschliesst der Kongress, dass der Keren Kajemeth sein Möglichstes tun soll, um die Vorbereitungs- und Ameliorationsarbeiten auf den Ländereien zu beschleunigen, die für die Ansiedlung der jüdischen Legionäre zur Verfügung gestellt werden. Dasselbe soll im Falle des Irgun Beth geschehen. 21. Der Kongress beauftragt die Exekutive, die Existenz der bereits in Schech-Abrek befindlichen Familien zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke sollen Exekutive und Keren Kajemeth sofort mit den erforder-

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