Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite LIII (sequence 69)
- Language
- German, English, Hebrew
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LIII a) einer umfassenden Erforschung der verfügbaren Wasserquellcn Palästinas; b) einer detaillierten Bodenuntersuchung; c) einer systematischen Sammlung aller Informationen über die Bedingungen des Erwerbs derjenigen Ländereien, die für zukünftige Käufe in Betracht kommen können. 9. Der Kongress akzeptiert für die nächsten 2 Jahre folgendes vom K. K. L. unterbreitete Arbeitsprogramm, das im Einvernehmen mit der Exekutive und im Einklang mit ihrem Kolonisationsprogramm durchzuführen ist: a) Erwerb möglichst grosser Flächen in den Zonen der intensiven Landwirtschaft, die für eine dichte Besiedlung in Betracht kommen. b) In der Nähe der bestehenden und entstehenden Kolonien müssen Bodenflächen zwecks Ansiedlung der in den Kolonien beschäftigten Arbeiter erworben werden. c) Erwerb der entsprechenden Flächen für Begründung von Schchunoth Owdim in der Nähe von Tel Aviv und Jerusalem. d) In den Gebieten, wo in Zukunft eine industrielle Entwicklung einsetzen kann, in erster Reihe dort, wo bereits Arbeiten für die bestehenden Konzessionen begonnen wurden, soll sich der K. K. L. ausreichend grosse Flächen sichern. e) Erwerb der für die Konsolidierung der von der Zionistischen Organisation begründeten Siedlungspunkte notwendigen Flächen, um jedem Ansiedler die von der zionistischen Kolonisationsinstanz bestimmte Flächeneinheit geben zu können. f) Ein organischer Teil der Tätigkeit des K. K. L. ist die Ausführung der ersten Ameliorationen, d. h. die Sanierung des Bodens. Auf allen bereits bestehenden und in Zukunft zu erwerbenden Böden soll der K. K. L. solche Arbeiten ausführen. Ausserdem soll er für alle Siedlungspunkte auf den bereits in seinem Besitz befindlichen Böden die Wasserversorgungsarbeit zu Ende führen. Dagegen soll der K. K. L. fortan von allen Wasserversorgungsarbeiten völlig befreit werden, weil diese Arbeiten einen Teil der eigentlichen Kolonisationsarbeit darstellen und demgemäss von den Kolonisationsinstanzen der Zionistischen Organisation ausgeführt werden müssen. g) Der K. K. L. soll auch weiterhin Aufforstungsarbeiten im Rahmen der besonderen Eingänge des Baumspendenfonds ausführen. 13. Zum Konsolidierungsetat. 10. Der Kongress fordert die Exekutive auf, in den Plan der neuen Kolonisation in erster Reihe die Ergänzung aller landwirtschaftlichen Siedlungen, wie z. B. in Gusch Hakischon und Mischmar-Haemek, einzuschliessen, die aus finanziellen Gründen in den Konsolidierungsetat nicht in ihrem vollen Ansiedlungsumfang aufgenommen wurden. 11. Der Kongress beschliesst, in den Konsolidierungsplan die Konsolidierung der jemenitischen Siedlungen in Machne-Jehudah und Schaarajim einzubeziehen, und legt der zionistischen Exekutive die Verpflichtung auf, noch im Jahre 5690 die Ausführung dieses Planes zu beginnen. 12. Der Kongress beauftragt die Exekutive, den Siedlungsplan der Siedlung En-Harod, der in den Konsolidierungsetats, die dem XIV. und XV. Kongress vorgelegt wurden, mit 120 Familien eingesetzt wurde, aufrecht zu erhalten, und die wirtschaftlichen Vorbedingungen für deren Bestand zu sichern.