Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite LII (sequence 68)
- Language
- German, English, Hebrew
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LH C. Landwirtschaftliche Kolonisation 11. Kolonisationspolitik 1. Der Kongress erklärt, dass es für alle Zeiten die grundlegende Politik der Jewish Agency verbleiben soll, alles zu tun, um die Entwicklung und Ausdehnung der jüdischen landwirtschaftlichen Kolonisation in Palästina im Einklang mit den vom Kongress für die Zusammenarbeit in der Jewish Agency aufgestellten Grundsätzen im grösstmöglichen Ausmasse zu sichern. 2. Der Kongress hält den Beschluss des XV. Kongresses (Nr. 10) bezüglich der Konsolidierung aller bestehenden, durch die Zionistische Organisation geschaffenen oder unterstützten Siedlungen aufrecht. 3. Der Kongress stellt fest, dass die Verträge mit den bestehenden Siedlungen noch nicht abgeschlossen wurden, nimmt die Mitteilung der Exekutive zur Kenntnis, dass begründete Aussicht besteht, zu einem Abschluss zu gelangen, und beauftragt die Exekutive der nächsten A. C.¬ Sitzung über das Ergebnis dieser Verhandlungen zu berichten. 4. Der Kongress erkennt an, dass die Bedürfnisse einer gesunden nationalen Landwirtschaft die Fortsetzung der Siedlungstätigkeit in allen Zonen des Landes erheischen. Die neue Tätigkeit auf dem Gebiet der Kolonisation soll hauptsächlich in die bewässerbaren Landstriche verlegt werden, und der Kongress fordert die Exekutive auf, die Vorbereitung detaillierter Pläne für die neue Besiedlung der jüngst durch den K. K. L. in der Saron-Ebene und der Haifa Bay erworbenen Böden sofort in Angriff zu nehmen. 5. Vor der Inangriffnahme einer neuen Siedlung, soll die Exekutive die Zeit für ihre Fertigstellung feststellen, und das Budget so einrichten, dass die Fertigstellung innerhalb dieser Zeit sichergestellt wird. Die Verträge mit den Siedlern sollen unterzeichnet sein, bevor die Siedler die ihnen zugeteilten Bodenanteile besetzen. Der Vertragsentwurf für Neukolonisation soll im Laufe des Jahres von der Exekutive dem A. C. vorgelegt werden. 6. Bevor neue Siedler ihren Bodenanteil besetzen, soll das Land entsprechend vorbereitet, seine Fruchtbarkeit so weit als nötig und möglich wiederhergestellt, die entsprechende Wasserversorgung eingerichtet und alle zur Sicherung der Gesundheit erforderlichen Massnahmen getroffen sein. 12. Bodenpolitik 7. Die wichtigste Aufgabe des K. K. L. in der nächsten Zukunft isl die Schaffung von Bodenreserven in allen Teilen des Landes, insbesondere ist der Kongress der Meinung, dass es erforderlich ist, so schnell als möglich eine Landreserve an bewässertem Boden im Einklang mit einem definitiven Plan für die Kolonisationspolitik zu schaffen. 8. Der Kongress empfiehlt demgemäss, dass ein systematischer Plan für Landerwerb sofort durch die zuständigen Instanzen für Bodenkauf und Kolonisation ausgearbeitet wird, der u. a. basiert sein soll auf: