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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite LI

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite LI (sequence 67)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7079-3483227
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LI 2. Am Ende des Absatzes 2 soll folgender Satz eingefügt werden: werden: „Hierbei ist davon auszugehen, dass der Verkauf von Boden auf Kreditbasis an Personen, die durch die Siedlungsunternehmungen der Jewish Agency angesiedelt werden oder Kredite aus jüdischen Fonds finden Aufbau ihrer Siedlung in Anspruch nehmen, nicht in Frage kommt, da solchen Personen erbpachtweise Böden des jüdischen Nationalfonds zugewiesen werden." Artikel 12: Die Uebeischrift soll lauten: „Auflösung dieser Vereinbarung", in englisch: „Termination of thc Agreement". Artikel 12, Abs. 4: Der Schluss des I. Satzes soll lauten: „Ist diese Vereinbarung über die erweiterte Jewish Agency aufgelöst". Artikel 12, Abs. 4: Der Schlusspassus soll lauten: „Unbeschadet des Rechtes der Zionistischen Organisation, von dieser Vereinbarung zurückzutreten, hat der Präsident der Agency, bevor diese Kündigung in Kraft getreten ist, die Angelegenheit vor den Council zu bringen und zu diesem Zwecke, wenn nötig, eine ausserordentliche Tagung des Councils einzuberufen." Artikel 13 soll lauten: „Diese Vereinbarung kann mit Ausnahme von Art. 3 und Art. 4, Absatz 2, bei einer Sitzung des Councils mit den Stimmen von mindestens zwei Dritteln der gesamten, zu der betreffenden Zeit bestehenden Mitgliedschaft des Councils abgeändert werden. Jede Aenderung von Artikel 3 und 4, Absatz 2____" II. Die Exekutive wird ferner ermächtigt, sofort nach Inkrafttreten des Abkommens über die Verfassung der erweiterten Agency Sr. britischen Majestät Regierung namens der Zionistischen Organisation zu ersuchen, die erweiterte Jewish Agency als die im Palästina-Mandat vorgesehene Jewish Agency anzuerkennen unter gleichzeitiger Abgabe der Zusicherung bezüglich des Status der Zionistischen Organisation für den Fall der Wiederauflösung der erweiterten Agency, wie sie oben erwähnt wurde. 10. Befriedigung religiöser Bedürfnisse Der Kongress fordert die Exekutive auf, dafür zu sorgen, dass in den Bereich der Tätigkeit der erweiterten Jewish Agency in Erez Israel die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse eingeschlossen wird.

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