Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 501 (sequence 543)
- Language
- German, English, Hebrew
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Arbeitsbeschaffung 23. Siedlerverträge und Lebensversicherung. Der Kongreß überweist der Exekutive folgenden Antrag als Material: In den Entwurf der Verträge mit den Siedlern ist folgender Passus aufzunehmen: Sollte durch Einführung eines Systems der Kredit-Amortisation in Verbindung mit Lebensversicherung eine frühere Amortisation der zurückzuzahlenden Beträge ohne höhere Leistung der Siedler ermöglicht werden, so werden die Siedler verpflichtet sein, in eine Aendenmg des Vertrages in diesem Punkte zu willigen. D. ARBEITSBESCHAFFUNG. 24. Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. 1. Der Kongreß stellt mit Befriedigung den Fortschritt fest, der in der letzten Zeit in der Versorgung unbeschäftigter Arbeiter mit produktiver Arbeit gemacht worden ist. Der Kongreß fordert die Exekutive auf: a) alles zu tun, um die Einführung neuen Kapitals nach Palästina und seine Investition in gesunden landwirtschaftlichen und industriellen Unternehmungen zu fördern, b) dafür zu sorgen, daß die Möglichkeiten für Beschäftigung jüdischer Arbeiter voll ausgenützt werden, die durch die Arbeiten bei Unternehmungen öffentlichen und privaten Charakters geschaffen werden, c) der Palästinaregierung den Wunsch vorzutragen, bei Durchführung ihres Programms für öffentliche Arbeiten der gegenwärtigen Lage des Arbeitsmarktes Rechnung zu tragen und innerhalb ihrer Arbeiten entsprechende Bedingungen einzuführen, die dem jüdischen Arbeiter seinen vollen Anteil an ihnen ermöglichen und sichern. 2. Der Kongreß fordert die Exekutive auf, bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit die Durchführung öffentlicher Arbeiten der Bewilligung von Arbeitslosenunterstützungen vorzuziehen, und verlangt dementsprechend von der Exekutive, dafür Sorge zu tragen, daß zur Beschäftigung der Arbeitslosen öffentliche, konstruktive Arbeiten durchgeführt werden, die eine ständige Beschäftigung von Arbeitern ermöglichen. In erster Linie ist hierbei an Arbeiten gedacht, die in gleicher Weise unserem Kolonisationswerk wie den Bedürfnissen der Arbeitslage dienen. Die Exekutive soll alle Anstrengungen unternehmen, um ausreichende Mittel für solche Arbeiten bereitzustellen. 25. Verwendung freier Mittel. Der Kongreß verpflichtet die Exekutive, aus den Mitteln, die zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit außerhalb des vom Kongreß bestätigten Budgets aufgebracht werden, in dem Maße das reguläre Arbeitsbudget zu ergänzen, wie dies die Beschäftigung von Arbeitern fördert und sicherstellt. 501