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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1927-01-01 · 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927 · p. Seite 502

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
Date
1927-01-01
Page
Seite 502 (sequence 544)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476284--6987-3483134
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Beschlüsse 26. Arbeitsschutzgesetzgebung. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, ihre Bemühungen gegenüber der Regierung fortzusetzen, um die schleunige Einführung einer Arbeitsschutzgesetzgebung, insbesondere zum Schutz der Frauen- und Kinderarbeit, durchzusetzen. 27. Förderung der Arbeiterinnen-Chawuroth. Der Kongreß begrüßt die Schritte, die zur Besserung der Lage der Arbeiterin in Palästina getan worden sind, insbesondere durch die Gründung der Arbeiterinnen-Chawuroth in Stadt und Land, die den Arbeiterinnen Arbeitsmöglichkeit und Ausbildung gewähren. Er legt der Tätigkeit der Exekutive auf diesem Gebiete besondere Bedeutung bei und erklärt es als ihre Aufgabe, die bestehenden Ghawuroth zu entwickeln und die Entstehung neuer Chawuroth zu unterstützen. 28. Inneres Arbeitsstatut. Der Kongreß ist der Ansicht, daß das Fehlen eines (inneren) Arbeitsstatuts des Jischuw in Palästina, das die Arbeitsverhältnisse und die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt, eine Behinderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes ist und zu Mißhelligkeiten führt. Der Kongreß betont das unbedingte Erfordernis eines allgemeinen Arbeitsstatuts, das verpflichtende Normen festsetzt und die allgemeinen Grundsätze der Arbeitsbedingungen und der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bestimmt. Der Kongreß begrüßt die Schritte der Exekutive und des Waad Leumi zur Einführung eines eigenen Arbeitsstatuts des Jischuw und autorisierter Arbeitsverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Er macht es der Exekutive zur Pflicht, diese Tätigkeit bis, Ende des Jahres 1927 zum Abschluß zu bringen. 29. Berücksichtigung der Handwerker. Der Kongreß hält es für erforderlich, daß bei der Verwendung der für Arbeitszwecke vorgesehenen Mittel den Bedürfnissen der Handwerker Rechnung getragen werde. Es soll eine gründliche Prüfung des Problems der jüdischen Handwerker in Palästina vorgenommen werden, um Mittel und Wege zu einer Festigung ihrer Gewerbe und zur allgemeinen Besserung ihrer Lage zu finden. 502

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