Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 483 (sequence 525)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3476254-3476284--6968-3483115- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Sokolow Ich bin nach von einem anderen unserer alten Freunde gebeten worden, Grüße an den Kongreß auszurichten, und zwar von unserem lieben Dr. Klee. Er hat mich ersucht, hier an einen Mann zu erinnern, der einen hohen Platz in der Grundlegung der zionistischen Ideologie einnimmt, Dr. Isaak R ü 1 f, einen Mann, der an dieser Stätte, an der er Herzl seine Unterstützung geliehen hat, nicht unerwähnt bleiben darf. Und nun möchte ich noch einen anderen Eindruck hervorheben, indem ich von einem lieben Gast spreche. Auf diesem Kongreß ist einer unserer gefeierten Dichter anwesend, SalmanSchneur (lebhafter Beifall, Redner fährt hebräisch fort), der in diesem Jahre das 25jährige Jubiläum seiner literarischen Tätigkeit begeht. Der Dichter stand die ganze Zeit in unseren Reihen und hat stolz die Fahne unserer geistigen Renaissance getragen. Im Namen aller Zionisten habe ich die Ehre, ihm unsere Glückwünsche zu überbringen. Haienstädten und im Binnenland Rohstoffe und Waren unter Zollverschluß zu lagern, and zwar innerhalb der Grenzen des Betriebsgrundstückes, welche Zollgüter je nach Bedarf dem eigenen Zollager entnommen und alsdann verzollt werden. 5. Die Exekutive wird beauftragt dafür zu sorgen, daß seitens der palästinensischen Regierung ein Gesetz erlassen wird, daß Halbfabrikate, die zwecks Veredelung aus Palästina ins Zollausland versandt werden und im veredelten Zustande nach Palästina gelangen, sowie Halbfabrikate, die zwecks Veredelung nach Palästina gebracht werden und in veredeltem Zustande wieder ins Zollausland zurückkehren, zollfrei sind. 6. Die Exekutive wird beauftragt, bei der palästinensischen Regierung dahin zu wirken, daß sie die Initiative ergreift zwecks Anbahnung enger Wirtschaftsbeziehungen zwischen Palästina einerseits und denjenigen Staaten andererseits, die vor dem Kriege unter der Souveränität oder der Suzeränität des ottomanischen Reiches gestanden haben. 7. Die Exekutive wird beauftragt, sich bei der palästinensischen Regierung dafür einzusetzen, daß zwei Eisenbahnfrachttarife geschaffen werden, und zwar: a) Ein Vorzugstarif für einheimische Industrie- und Agrarprodukte und für Rohstoffe, Futter- und Düngemittel, die vom Auslande eingeführt werden. b) Ein Normaltarif für sonstige Güter. 31* 483