Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 426 (sequence 468)
- Language
- German, English, Hebrew
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17. Sitzung: Erklärungen zur Wahl der Exekutive Vorsitzender: Auf Vorschlag des Herrn Präsidenten Weizmann wird die Sitzung für eine halbe Stunde vertagt. (Die Sitzung wird um 3 Uhr morgens unterbrochen und um 4 Uhr morgens unter Vorsitz des Vizepräsidenten Leo Motzkin wieder aufgenommen.) Vorsitzender: Das Präsidium hat beschlossen, die Wahl der Exekutive und des Aktions-Komitees jetzt sogleich auf die Tagesordnung des Kongresses zu setzen. Dr. Chaim Weizmann (Präsident der Zionistischen Organisation, von lebhaftem Beifall begrüßt — deutsch): Geehrter Kongreß! Bevor Sie zur Wahl der Exekutive schreiten, habe ich einige Erklärungen abzugeben. Ich will mich so kurz wie möglich fassen: es sind Mißverständnisse und Meinungen verbreitet, — ob sie begründet sind oder nicht, ist nicht meine Sache zu beurteilen; nach meiner Meinung sind sie unbegründet, — daß die Exekutive, die eben vorgeschlagen wird, irgendwie als arbeiterunfreundlich betrachtet wird. Infolgedessen halte ich es für notwendig, die folgenden Erklärungen abzugeben: 1. Die Histadruth und ihre Organe werden als legitime Vertretung der in ihnen organisierten Arbeiter gegenüber der Zionistischen Organisation und allen ihren Institutionen anerkannt. Dasselbe gilt für andere Organisationen ähnlichen Charakters. 2. Die Zionistische Organisation und ihre Institutionen sind verpflichtet, gewerkschaftlich organisierte Arbeiter zu beschäftigen. Die Exekutive wird sich bemühen, diesen Grundsatz auch in den von der Zionistischen Organisation geförderten Unternehmungen durchzusetzen. Ich habe noch eine andere Erklärung bezüglich der allgemeinen Linien der Verwaltung der von Ihnen zu wählenden Exekutive abzugeben: 1. Die Exekutive wird das von der Budget-Kommission festgesetzte und vom Kongreß beschlossene Budget unter der Grundvoraussetzung durchführen, daß die Einnahmen den vorgesehenen Ausgaben entsprechen. Die Exekutive muß be- 426