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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1927-01-01 · 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927 · p. Seite 416

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
Date
1927-01-01
Page
Seite 416 (sequence 458)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476284--6901-3483048
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17. Sitzung: Bericht der Erziehungs-Kommission 3. Der Kongreß erklärt, daß die Zionistische Organisation die entscheidende Autorität in allen administrativen Angelegenheiten der Erziehung ist. Diese Angelegenheiten umfassen; a) Bestätigung des Budgets, b) Nach Beratung mit dem Waad Hachinuch zu führende Verhandlungen mit der Regierung betreffend die an die Regierungssubvention geknüpften Bedingungen. 4. Der Waad Hachinuch soll aus folgenden 14 Mitgliedern zusammengesetzt werden: a) Leiter der Erziehungsabfeilung bei der Zionistischen Organisation ............ 1 b) Vertreter der Finanzabteilung der Zionistischen Exekutive in Palästina ........ . . . 1 c) Vertreter der Lehrerorganisation in Palästina unter Berücksichtigung der drei Richtungen . . . . . ... 3 d) Mitglieder des Waad Hachinuch, die durch die Zionistische Exekutive in Palästina zusammen mit dem Waad Leumi ernannt werden, davon 2 aus den Reihen des Misrachi und 2 aus den Reihen der Arbeiter.......7 e) Vertreter der Palästina-Regierung ...... 2 14 5. Die Ernennung der Lehrer und ihre Entlassung. a) Die drei Schulausschüsse ernennen die Lehrer und Leiter in den Grenzen des von der Zionistischen Exekutive bestätigten Budgets. Das Ernennungsdekret wird vom Inspektor dieser Abfeilung gefertigt und durch den Leiter der Erziehungsabteilung bestätigt. b) Die Entlassungen von Lehrern werden von den Schulausschüssen vorgenommen, vom Inspektor gefertigt und durch den Leiter der Erziehungsabteilung bestätigt. Die Entlassung der Lehrer aus religiösen Gründen in den orthodoxen Schulen hängt von keiner anderen Instanz ab als dem Schulausschuß für die orthodoxen Schulen. 6. Die finanzielle Leitung. Das vereinigte Erziehungswesen hat nur eine finanzielle Leitung. Diese finanzielle Leitung ordnet die Auszahlung nach dem Budget für jede Schule gesondert. Die allgemeinen Ausgaben für die Schulen sowie Ausgaben für Möbel und Inventar und unvorhergesehene Ausgaben werden am Anfang des Schuljahres mit einer allgemeinen Summe für jede Schulgattung festgesetzt Diese werden zugunsten derselben Schulkategorie eingetragen und stehen dem Mitglied© der Erziehungs- 416

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