Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 366 (sequence 408)
- Language
- German, English, Hebrew
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14. Sitzung: Bericht der Politischen Kommission Vorsitzender: Ich bedaure sehr, nach der Abstimmung* sind Abänderungsanträge unzulässig. (Lebhafte Zwischenrufe links.) Berl Locker (A. C, Poale Zion — jüdisch): Es liegt ein Mißverständnis vor. Ich wollte beantragen, den dritten Satz des Antrages von „Die Mandatarmacht" bis „Palästinas geschaffen" zu streichen. Vorsitzender: Ich kann jetzt keine Anträge mehr zulassen. Del. Uriel Priedland (Hitachduth — hebräisch): Ich möchte das Präsidium darauf aufmerksam machen, daß jetzt noch Sitzungen von Kommissionen stattfinden und daß es doch kaum angeht, bei so schwacher Besetzung des Hauses über Fragen von so weittragender Bedeutung abzustimmen. Vorsitzender: Ich habe allen Kommissionen mitteilen lassen, daß das Plenum tagt. Uebrigens ist die Besetzung des Hauses durchaus nicht schlecht. Wir gehen jetzt zum zweiten Teil des ersten Kommissionsantrages über. Berichterstatter M. Nurock: Der zweite Teil unseres ersten Antrages lautet: Die Entwicklung des gesamten Aufbauwerkes des jüdischen Volkes in Palästina verlangt aktive Unterstützung und Beteiligung der palästinensischen Regierung im Geiste des Mandates durch Schaffung von besonderen Bedingungen und Erleichterungen für die Siedler in der ersten Periode ihrer Aufbauarbeit. Die wirtschaftliche Entwicklung des Jischuw im Lande verlangt insbesondere folgende Reformen: a) die Herabsetzung der Veranlagung zur Besitzsteuer (Werko) in Fällen von Eigentumsübertragungen, da das derzeitige System einen offenbar unbilligen Unterschied zwischen einem neuen Eigentümer macht, dessen Veranlagung auf dem Kaufpreis basiert ist, und dem Eigentümer von Besitz völlig gleichen Charakters in der Nachbarschaft, dessen Veranlagung auch weiterhin auf einer unbestritten veralteten Schätzung beruht. Die von einem Käufer zu bezahlende Besitzsteuer soll nicht auf dem Kaufpreis, sondern auf der Veranlagung des Besitzes vor der Uebereignung basiert werden; 366