Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 363 (sequence 405)
- Language
- German, English, Hebrew
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Nurock tung aus, übermitteln ihm unseren Gruß und hoffen, ihn auf dem nächsten Kongreß an der Spitze unserer Kommission wiederzusehen. (Lebhafter Beifall.) Hoher Kongreß! Gestatten Sie mir zum Schluß auf ein erfreuliches und ernstes Faktum hinzuweisen. Bei den Arbeiten in unserer Kommission war die Opposition eine durchaus verantwortliche. Man merkte den ernsten Willen zu einer sachlichen Verständigung. Es war wirklich die „allergetreueste Opposition seiner Majestät". Aus dieser Tatsache schöpfen wir Mut und Kraft zur Arbeit für unser Endziel. Sie beweist, daß wir alle zusammen, alle Schattierungen und Eichtungen, ungeachtet der Meinungsverschiedenheiten, der „Machlokoth leschem schamajim" doch nur ein Ziel, einen Weg vor Augen haben: die Wiederbelebung des jüdischen Volkes, die Wiederaufrichtung unseres nationalen Heimes. (Beifall.) Der erste Teil unserer Anträge behandelt die Politik. Der erste Absatz lautet: I. Politik. 1. Die in Palästina seit Jahrzehnten, insbesondere seit der Balfour-Deklaration, unter zionistischen Auspizien geleistete Aufbauarbeit hat die Grundlage des jüdischen Nationalheimes geschaffen. Damit wurde der Mandatarmacht sowie der öffentlichen Meinung der Welt bewiesen, daß das jüdische Volk fähig und entschlossen ist, der ihm durch das Mandat auferlegten schweren Verantwortung gerecht zu werden. Die Mandatarmacht hat sich während dieser Anfangsperiode im wesentlichen auf die Einrichtung einer ordnungsmäßig arbeitenden Verwaltung und die Wahrung der öffentlichen Sicherheit beschränkt und damit zwei der fundamentalen Vorbedingungen für die gesunde Entwicklung Palästinas geschaffen. Der Kongreß hält es jedoch für nötig zu betonen, daß die Tätigkeit der Palästinaverwaltung in ihrem passiven Verhalten zum Jischuw und zu den. Leistungen des jüdischen Volkes weder dem Geiste noch den besonderen Bestimmungen des Mandates entspricht. Dem großen Wert des jüdischen Aufbauwerkes in Palästina, das dem ganzen Land in seiner wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung zum Vorteil dient, wird dies Verhalten keineswegs in genügendem Maße gerecht. Die Mandatsregierung hat weder der Siedlungsarbeit noch dem Kulturwerk der Juden genügend Hilfe geleistet. Elementare staatsbürgerliche Bedürfnisse (Volksbildung, Gesundheitspflege usw.) des jüdischen Jischuw werden von ihr nicht im gleichen Maße befriedigt wie gegenüber den andern Teilen der Landesbevölkenuig. Mit Anerkennung stellt der Kongreß fest, daß die Palästinaregierung 363