Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 332 (sequence 374)
- Language
- German, English, Hebrew
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13. Sitzung: Bericht der Finanzpolitischen Kommission liehe Tätigkeit der Juden zurückzuführen ist. Trotzdem hat die Kegiermig keine Schritte unternommen, um das Einströmen ausländischen Kapitals zu ermöglichen. Unabhängig von unseren Bestrehungen, die palästinensische Eegierung zu veranlassen, den Palästinaaufbau auch in dieser Eichtling zu unterstützen, muß die Zionistische Organisation alles tun, um die zionistische Arbeit dem Aufbautempo des Landes anzupassen. Die beste Lösung für unsere finanziellen Probleme wäre die Ermöglichung einer Anleihe. Der Kommission wurde eine ganze Eeihe von Anleiheprojekten vorgelegt, doch konnte sie in der kurzen Zeit, die ihr zur Verfügung stand, diese Projekte nicht fachmännisch prüfen. Sie schlägt daher dem Kongreß vor, eine Anleihekommission zu wählen, welche diese Frage der Eealisierung zuführen soll. Die Eesolutionsanträge, die die Kommission stellt und um deren Annahme sie den Kongreß bittet, sind die folgenden: I. Wahl einer Anleihe-Kommission. Die Anleihe-Kommission besteht aus acht Mitgliedern, deren Wahl die finanzpolitische Kommission dem Kongreß vorschlägt, und zwar: Bernhard, Feiwel, Victor Jacobson, Naiditsch, Rotenstreich, Hufeisen, Stricker, Ziatopolsky. II. Der Kongreß ermächtigt die Exekutive, die ihr geeignet erscheinenden Operationen zur Aufnahme langfristiger Kredite zum Zwecke produktiver Aufbauarbeiten in die Wege zu leiten und die damit zusammenhängenden Vereinbarungen zu treffen. lieber die Verwendung solcher Mittel und die hierdurch etwa notwendig gewordenen Aenderungen des Budgets hat die Exekutive einer zu diesem Zwecke einzuberufenden A. C.-Sitzung Vorschläge zu machen. III. Finanzpolitik. Der Kongreß erklärt, daß die Finanzpolitik der Zionistischen Organisation auf folgenden fundamentalen Grundsätzen beruhen muß: a) Die für irgend ein Jahr bewilligten Ausgaben müssen sich streng innerhalb der Grenzen einer vorsichtigen Schätzung der für dieses Jahr zu erwartenden Einnahmen halten. b) Angemessene Vorsorge für die Beendigung und Konsolidierung bereits begonnener Arbeiten. c) Es muß dauernd danach gestrebt werden, einen steigenden Teil des Budgets für produktive Zwecke, insbesondere für landwirtschaftliche Kolonisation, zu verwenden. 332