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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1927-01-01 · 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927 · p. Seite 261

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
Date
1927-01-01
Page
Seite 261 (sequence 303)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476284--6746-3482893
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Ruppin zur Tat verdichten. Ich will hier nur eine spezielle Sache, die für unsere landwirtschaftliche Entwicklung von großer Bedeutung ist, erwähnen. Unsere Kolonisation hat dadurch, daß sie nicht mit den primitiven Methoden des Fellachen, sondern mit großen Investitionen für Bewässerung, Maschinen, Düngung arbeitet, naturgemäß größere Bruttoerträge als die Fellachenwirtschaft. Die Regierung nimmt davon den Zehnten und zieht auf diese Weise aus dem von Juden besiedelten Boden viel höhere Steuern als früher. Dagegen wäre an sich nichts zu sagen, wenn der höhere Roh ertrag auch einem höheren Rein ertrage entspräche. In Wirklichkeit aber ist das durchaus nicht der Fall. Unsere Siedlungen haben, zumindest in den ersten zehn Jahren ihres Bestehens, sehr schwer zu kämpfen, um dem Siedler die nackte Existenz zu geben. Weder der Nationalfonds noch der Keren Hajessod, die durch ihre Kapitalien die Errichtung der Wirtschaften ermöglicht haben, können in diesen zehn Jahren von dem Siedler irgendwelche Zahlungen bekommen. Unter diesen Umständen ist es ein offenes Unrecht, wenn die Regierung aus den Siedlern mehr Steuern herausholt als von den früheren Besitzern; denn der Siedler muß, um den Oscher zu zahlen, ihn sich entweder von seinen notwendigsten Bedürfnissen absparen oder, wenn er das nicht kann, müssen der Keren Hajessod und der Keren Kajemeth ihm noch das Geld dazu geben. Sie werden also dafür bestraft, daß sie die Ansiedler finanziert haben. Ich betrachte diesen Zustand als unhaltbar und glaube, daß wir verlangen müssen, daß die Regierung für eine Uebergangsizeit von 10 bis 15 Jahren von dem Siedler keinen höheren Oscher erhebt als denjenigen, den die Regierung früher von demselben Boden bezogen hat. In derselben Weise ist es nicht gerechtfertigt, daß die Regierung die Grundsteuer (Werko) von dem Kaufpreis des Bodens erhebt. Wir müssen, wie Sie wissen, für den Boden in Palästina weit höhere Preise zahlen, als dem Ertragswert des Badens entspricht. Boden, der von 261

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