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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1926-01-01 · 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925 · p. Seite 726

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
Date
1926-01-01
Page
Seite 726 (sequence 737)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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2. gegen die Feststellung des Wahlergebnisses durch den Kreis- Wahlvorsitand (Haupt-Wahikomission) oder 3. gegen eine Anordnung der Haupt-Wahlkommisision richten. WAHLPROTEST GEGEN DIE ART DER DURCH¬ FÜHRUNG DES WAHLAKTES. §21A. Abs. 1. Falls ein Protest gegen die Art der Durchführung des Wahlaktes in einem Wahlorte erhoben wird, hat der betreffende Orts-Wahlleiter, der vom Protest zu verständigen ist, die Wahlakten an die H. W. K. einzusenden, es sei denn, daß in einem Proteste ihre Absendung am das Kongreßgericht gefordert wird. Im letzteren Falle sind die Wahlakten vom Orts- Wahlleiter sofort an die Exekutive (für das Kongreßgericht) einzusenden. Abs. 2. Die H. W. K. ist berechtigt, auf Grund eines solchen Protestes eine vorgenommene Wahl vorläufig zu kassieren und eine Neuwahl anzuordnen. Über die Kassierung und Neuwahl ist, isoferne der Wahlbericht schon erstattet wurde, ein nachträglicher Wahlbericht zu verfassen und samt Wahlprotokoll an 'die Exekutive zu senden. WAHLPROTEST GEGEN FESTSTELLUNG DES WAHL- ERGEBNISSES. § 21B. Falls ein Protest gegen die durch den Kr eis-Wahlvorst and (bezw. H. W. K.) vorgenommene Feststellung des Wahlergebnisses erhoben wird, so ist die H. W. K. berechtigt, das angefochtene Wahlergebnis zu revidieren und richtig zu isteilen. In diesem Falle ist, isofeme der Wahlbericbt schon erstattet wurde, ein nachträglicher Wahlbericht isaimt Hauptwahlprotokoll an die Exekutive einzusenden. WAHLPROTEST GEGEN ANORDNUNGEN DER H. W. K. §21C. Abs. 1. Falls ein Protest gegen Anordnungen der H. W. K. erhoben wird, so hat die H. W. K. binnen acht Tagen ihre Äußerung hierzu ian die Exekutive einzusenden. Abs. 2. Die H. W. K. ist aber berechtigt, dem Protest nachzukommen und ihre Anordnungen abzuändern. 726

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