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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1926-01-01 · 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925 · p. Seite 721

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
Date
1926-01-01
Page
Seite 721 (sequence 732)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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die Ermittlung des Wahlergebnisses sind die Vorschriften der Wahlinstruktion maßgebend. Abs. 2. Dais Wahlergebnis ist öffentlich bekanntzumachen. WAHL-HAUPTPROTOKOLL. § 18F. Abs. 1. Die H. W. K. hat ein Wahl-Hauptprotokoll über das Wahlergebnis zu verfassen, in zwei Exemplaren auszufertigen und eines davon unter Beilage je eines Exemplares aller Wahlprotokolle und sonstiger Dokumente an die Exekutive einzusenden. Die Wahl-Hauptprotokolle und Beilagen sollen spätestens 15 Tage vor Kongreßbeginn bei der Exekutive eingelangt isein. Abs. 2. Für das Haupt-Wahlprotokoll ist als Muister das von der Exekutive herausgegebene Formular zu verwenden. Das Haupt-Wahlprotokoll soll alle darin enthaltenen Fragen ordnungsgemäß beantworten und von mindestens zwei Mitgliedern der H. W. K. unterzeichnet sein. § 18. G. Abs. 1. Landes-Sohekelverbände (und Wahlgruppen), die zur Wahl von je einem Delegierten berechtigt sind, dürfen sich mit anderen Landes-Schekelverbänclen (und Wahlgruppen) zu einem Wahllverband vereinigen. In diesem Wahlverband werden gemeinsam iso viel Delegierte gewählt, als der Summe der Delegierten der einzelnen Landes-Söhekelverbände (und Wahlgruppen), aus denen er sich zusammensetzt, entspricht. Abs. 2. Für die Wahlen in dem so gebildeten Wahlverband gelten unter Ausschluß der Bestimmungen § 18 A—F die Bestimmungen § 19 A—L. B. Wahlen in Landes-Schekelverbänden, Wahlgruppen und Wahlverbänden, die zwei und mehr Delegierte wählen. § 19. Für Landes-Schekelverbände, Wahlgruppen und Wahlverbände, die zwei und mehr Delegierte wählen, gelten folgende Bestimmungen (§ 19 A—L): WAHLSYSTEM. § 19 A. Abs. 1. Die Wahlen haben na;eh proportionellem Listenwahüsystem zu erfolgen, es sei denn, daß die Hauptwahlkommission einstimmig ein anderes Wahlsystem beschließt. 46 721

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