Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 720 (sequence 731)
- Language
- German, English, Hebrew
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WAHLSYSTEM. § 18 A. A1>s. 1. Die Wahlen haben nach dem System der relativen Majorität zu erfolgen. Abs. 2. Die Wahl Instruktionen haben Bestimmungen zu enthalten: 1. darüber, wer im Falle einer Stimmengleichheit als gewählt erscheint; 2. über die Wahl eines oder mehrerer Ersatzdelegierten. WAHLTERMIN. § 18 B. Die Festsetzung des Wahltermins durch die H. W. K. bat nicht später alls 14 Tage vor dem Beginn des Wähltermiins zu erfolgen und kundgemacht zu werden. WAHLKREIS. § 18 C. Abs. 1. Dais ganze Gebiet, dais der H. W. K. untersteht, bildet einen Wahlkreis zur Wahl eines Delegierten und eines Ersatzdelegierten. Abs. 2. Innerhalb des Wahlkreises ist die Wahl nach Lage der Verhältnisse in einem oder mehreren Wahl orten (Lokalen) vorzunehmen (§ 11). WAHLPROTOKOLL. § 18 D. Abs. 1. Über die Vornahme der Wahl ist in jedem Wahlonte (Lokale) von der Orrtswahlleitung ein Wahlprotokoll zu führen, in drei Exemplaren auszufertigen und davon eines vom Wahlleiter aufzubewahren und die anderen isofort nach Vornahme der Wahl an die H. W. K. einzuschicken. Abs. 2. Die Wahlprotokolle sind nach Muster des von der Exekutive herausgegebenen Formulars zu verfassen. Jedes Protokoll soll alle im Formular enthaltenen Fragen ordnuingsgemäß beantworten und vom Wahlleiter und mindestens zwei Mitgliedern der Orts-Wahlleituing unterzeichnet sein. FESTSTELLUNG DES WAHLERGEBNISSES. § 18E. Abs. 1. Die H, W. K. stellt auf Grund der aus allein Wahlorten angelangten Wahlprotokolle das Wahlergebnis fest. Für 720