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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1926-01-01 · 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925 · p. Seite 625

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
Date
1926-01-01
Page
Seite 625 (sequence 636)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476282--6335-3482481
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Thon, Yriesland Das sind also meine Herren, die Resolutionen der Erziehungskommission, welche sie dem Kongreß mit der Bitte um Genehmigung unterbreitet. (Beifall.) Vorsitzender Vizepräsident Kaplan: Ich werde jetzt jeden Teil deutsch vorlesen lassen, und wenn jemand 'dazu das Wort ergreifen will, dann bitte ich, das zu melden. Kongreßsekretär Dr. Löwenstein (.verliest Resolution 1, siehe oben Seite 622). Mitglied der Exekutive Dr. S. A. Van Vriesland: Meine Herren, geehrter Kongreß! Das Actions-Comite hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, daß die Verantwortlichkeit der Exekutive und des Keren Hajessod für das Erziehungsbudget beschränkt werden soll auf das Maß des Budgets, das vom Kongreß oder vom Actions-Comite angenommen wird, das heißt, daß die Lage, die in früheren Jahren geschaffen wurde und die ihren Ausdruck gefunden hat in dem Antrage der Kommission, daß die Exekutive verantwortlich ist auch für jenen Teil des Budgets, der aus nichtzionistischen Quellen, von Seiten des Jisohuw oder aus Schulgeldern aufgebracht werden soll, daß diese Zwangslage für die Exekutive beschränkt werden soll auf das Budget, das vom Kongreß und Actions-Comite bestätigt worden ist. Das Actions-Comite hat beschlossen, daß eine besondere Rechtskörperschaft geschaffen werden soll, die als legale Trägerin des Erziehungswesens fungiert. In dieser legalen Körperschaft soll die Exekutive die Majorität haben, sie soll eine ausschlaggebende Stimme in dieser Verwaltung des Erziehungswesens haben. Aber wenn man einerseits den Anteil des Jischuw nicht wirklich aufbringen zu müssen glaubt, während man andererseits versichert, daß die Administration des Chinuch auf absolut solide Basis gestellt werden soll, ist es unbedingt notwendig, daß diese legale Körperschaft geschaffen werde oder daß der Chinuch an den Waad Leumi übergeben wird, wenn er einmal als legale Körperschaft konstituiert sein wird. Vorläufig sind aber all diese Pläne noch nicht möglich. Die einzige Möglichkeit ist die, daß wir den Waad Chinuch legalisieren oder eine besondere legale Körperschaft bilden und daß diese Körperschaft die Inhaberin des ganzen Erziehungswesens wird. Wir brauchen uns nicht zu fürchten, daß damit der pädagogische Wert des Chinuch herabgesetzt werden wird, denn so wie die zionistische Exekutive die Verantwortung für den pädagogischen Wert des Erziehungswesens bisher trägt, so wird es auch in Zukunft sein. Die Exekutive soll auch in Zukunft die Majorität dieser Körperschaft sein, das habe ich schon gesagt. Die Leiter dieser Erziehungskörperschaft sollen auch weiter von der Exekutive angestellt sein, nur soll die finanzielle Verantwortlichkeit der Exekutive auf das Keren Hajessod-Budget beschränkt werden. Ich möchte also dem Kongreß anheimgeben zu bedenken, daß es keine Möglichkeit gibt für irgend ein Budgetrecht des Kongresses, wenn hier Beschlüsse an- 40 625

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