Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 601 (sequence 612)
- Language
- German, English, Hebrew
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Mereminski, Rosenblüth Berichterstatter Dr. Rosenblüth: Werter Kongreß! Wir kommen jetzt zu einem Punkt, der in die Organisation der Palästinaämter eingreift, zu demjenigen Punkte, der in den Beratungen der Subkommission und der Immi^rations- Kommission die erbittertste Diskussion hervorgerufen hat, das war die Machlakath Awodah, das heißt die Arbeitsabteilung im Palästinaamt. Diese Frage, die in den früheren Jahren auf die Diskussion in der zionistischen Oeffentlichkeit so lebhaft eingewirkt hat und die auf dem vorigen Kongreß durch bestimmte Beschlüsse des Kongresses geregelt wurde, ist inzwischen wieder in der zionistischen Diskussion in den einzelnen Ländern in den Vordergrund getreten. In der Kommission hat sie sehr lebhafte Meinungsäußerungen von Parteien von allen Seiten hervorgerufen, und das Ergebnis dieser Debatte war, daß ich Ihnen im Namen der Kommission vorzulegen habe: einen Majoritätsantrag und zwei Minoritätsanträge. Ich werde Ihnen zunächst die Anträge verlesen und werde dann vielleicht zur Aufklärung noch einiges dazu bemerken. Der Majoritätsantrag lautet: 7.a) (Majoritätsantrag.) Der Kongreß beschließt, daß in den Machlakoth Awodah der Palästinaämter die durch den Kongreß anerkannten zionistischen Landesverbände und Föderationen in der gleichen Weise vertreten sein sollen wie in den Palästina« kommissionen. Der Minderheitsantrag lautet: 7.b) (Erster Minoritätsantrag.) In Ergänzung zu den Immigrationsbeschlüssen des XIII. Kongresses beschließt der XIV. Kongreß in der Erwägung, daß unter den gegenwärtigen Bedingungen außer den Elementen, die nach Palästina wandern, um von Selbstarbeit zu leben, auch andere produktive Elemente Alijahzertifikate benötigen, bei den Palästinaämtern besondere Qualifikationskommissionen einzusetzen, die gemäß der Anzahl der Zertifikate die passenden Elemente für die Ali]ah auswählen sollen. Die Qualifikationskommission wird daher zusammengesetzt nach dem Schlüssel, der auf dem XIII. Kongreß bezüglich der Palästinaämter festgesetzt wurde. Ein zweites Minoritätsvotum lautet wie folgt: 7.c) (Zweiter Minoritätsantrag.) Der Kongreß beschließt, daß die Qualifikation der Olim und die Verteilung der Zertifikate durch besondere Qualifikationskommissionen erfolgen soll, die bei den Machlakoth Awodah bestehen und zusammengesetzt sind aus Vertretern der durch den Kongreß anerkannten Zionistischen Landesverbände und Föderationen, entsprechend der Zusammensetzung der Palästinaamtskommission. Vorsitzender Vizepräsident Berlin: Um die Sache ganz klar au machen, möchten wir Herrn Dr. Rosenblüth um Aufklärung über den Unterschied zwischen dem Vorschlag der Kommission und den Minderheibsvorschlägen bitten. 601