Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 576 (sequence 587)
- Language
- German, English, Hebrew
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17. Sitzung: Bericht der Organisationskommission Landsmannschaften" heraushebt, sondern eben diesen allgemeinen Grundsatz akzeptiert, welcher, populär gesprochen, besagt, daß ein Land, welches weniger als 20.000 Juden zählt, schon das Recht hat, einen Delegierten zu wählen, wenn die Zahl seiner Schekalim 5 Prozent der jüdischen Bevölkerung, zumindest aber 200 ausmacht. Ich schlage vor, daß wir dieses Prinzip, auf dem ja auch der Antrag der Kommission basiert, zum Beschluß erheben. Die Einwendungen, die Herr Berger hier dagegen gemacht hat, stimmen nicht, denn Landesverbände kann man nicht zu Wahlzwecken zusammenschließen, weil sie nicht immer dieselben Prinzipien vertreten, wogegen aber die Landesgruppen der Sonderverbände sich wohl zusammenschließen lassen, weil sie ja gemeinsame Anschauungen vertreten. (Zwischenrufe.) Meine Herren von den Sonderverbänden, Sie werden durch meinen Vorschlag nicht benachteiligt, Sie haben ja die Möglichkeit, sich zusammenzuschließen, während die Landesverbände sich nicht zusammenschließen können. Ich finde es ungerecht, daß die Sonderverbände, die ohnehin stark genug sind, sich dem widersetzen, daß kleine Landesverbände zu ihrem Recht gelangen und die Möglichkeit bekommen, zum Kongreß eigene Delegierte zu entsenden. Ich wäre eigentlich als Vertreter von Sibirien verpflichtet zu verlangen, daß den Ländern, die im Antrage der Kommission genannt sind, auch Sibirien hinzugefügt wird, schon aus dem Grunde, weil dort außerordentliche Zustände herrschen und man von hier aus kaum übersehen kann, welche Schwierigkeiten dort dem Schekelverkauf entgegenstehen. Ich glaube aber, daß es richtiger ist, keine Ländernamen zu nennen, sondern das Prinzip festzusetzen, welches dann für jedes Land, das den betreffenden Voraussetzungen entspricht, angewendet werden wird, und bitte den Kongreß, den Antrag in der ursprünglichen Form, wie er der Organisationskommission vorgelegen hat, anzunehmen. Sekietär der Exekutive, Dr. L. Lauterbach: Der Antrag, auf den sich Herr Fischer bezieht, lautet wie folgt: Anerkannte Landes-Schekelverbände, welche, obwohl ihre Schekelzahl 5 Prozent der jüdischen Bevölkerung ausmacht, keine 1080 Schekalim erreicht haben, erhalten das Recht auf die Wahl eines Delegierten, sofern sie mindestens 200 Schekalim besitzen. Vorsitzender Vizepräsident Motzkin: Meine Herren! Zu dem Auftrage der KommiiLssioii hat biß jetzt Herr Be&sdon ein Ameadieimenit eingebracht, in dein er vorschlägt, zu den dort gemannten Ländern noch Indien und China hinausziifüjgen'. Herr Fischer beantragt, am Stelle des Vorschlages der Kommission dem soeben vorgelesenem aUg>e/meine;n Gruttudsatz zu akzeptieren. Delegierter Dr. J. Hellmann: Werter Kongreß! Wir haben in der Kommission dem Ihnen vom Berichterstatter vorgelegten Antrag zugestimmt, weil es sich im 576