Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 49 (sequence 60)
- Language
- German, English, Hebrew
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Weizmann treten ist. Das ist für uns eine bedeutende Tatsache, denn dadurch wird der Status von vielen dem Nationalheim angehörigen Bürgern, die aber rechtlich noch Bürger ihres Landes waren, reguliert. Ich bin überzeugt, daß an dieser Ordinance noch manches auszusetzen sein wird, aber soweit wir eü vermochten, haben wir gesucht, die Möglichkeit;. riö.i:iinensischer Bürger zu werden, so leicht und so zugänglich zu machen, als es nur anging. l'U gesehen im Jahre 1924 das erste Mal, daß die permanente Mandatskommission des V ö 1k e v b u n d e s sich mit Palästina eingehend befaßt hat. Sie haben gewiß die Berichte gelesen und die Diskussion, die sich über das Nationalheim und über den Charakter und die Anwendung des Mandates abgewickelt hat, sowie das, was die Mandatskommission als Dualismus im Mandat bezeichnet hat. Wir, die Jewish Agency oder die Zionistische Organisation, haben dieser ersten Sitzung der Mandatskommission einen ausführlichen Bericht über unsere Tätigkeit in Palästina unterbreitet. Wir sind aber, und das möchte ich heute betonen, nachdem ich mich vor einigen Tagen sehr ausführlich über die Prozedur in Genf informiert habe, wir sind in einer juristisch recht verzwickten Lage gegenüber dem Völkerbund. Der Völkerbund empfängt zur Behandlung Petitionen, das heißt Bittschriften, die hervorgehen aus einem Teil der Bevölkerung, welche sich im Mandatsterritorium befindet. So zum Beispiel können die Araber oder der Waad Leumi ohne weiteres ihre Petitionen direkt an das Sekretariat des Völkerbundes richten. Wir aber, das heißt die Jewish Agency, sind kein Bestandteil der palästinischen Bevölkerung. Darum kann das, was wir berichten, nicht in die Form einer Petition gekleidet werden. Wir berichten oder wir klagen, aber es fällt nicht unter die gewöhnliche Rubrik (Petitionen), und so entstand gelegentlich dieses unseres ersten Berichtes ein Mißverständnis. Die Mandatskommission wird sich in ihrer nächsten Sitzung mit der Prozedur zu beschäftigen haben, die für unsere Eingaben Geltung haben 1 m. Das ist der Grund, warum im vori- 4 49