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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1926-01-01 · 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925 · p. Seite 48

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
Date
1926-01-01
Page
Seite 48 (sequence 59)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476282--5758-3481904
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2. Sitzung: Politischer Bericht Präsident der Zionistischen Organisation Dr. Weizmann (von stürmischem, langanhaltendem Beifall begrüßt): Geehrte Kongreßmitglieder! Ich werde Sie heute nicht mit einem langen Bericht über die politische Lage aufhalten. Der Bericht über den Stand der zionistischen Bewegung im politischen Sinne liegt gedruckt vor, und ich nehme an, daß ihn die Delegierten des Kongresses sogar lesen werden. Was ich heute zu tun habe, ist, in einigen Bemerkungen einige eklatante Tatsachen zu unterstreichen, die unsere politische Lage charakterisieren und die sich in der Kongreßperiode ereignet haben. Ich mache darauf aufmerksam, daß es in der vergangenen Kongreßperiode war, daß das Mandat in Kraft getreten ist. Sie werden sich erinnern, daß der Völkerbund das Mandat am 24. Juli 1922 gutgeheißen hat. Aber das legale Inkrafttreten des Mandats und die internationale Regularisierung des Status von Palästina war bedingt von einer Abmachung, die zwischen Italien und Frankreich in Bezug auf das Mandat in Syrien geschehen sollte. Dieser Vertrag zwischen Italien und Frankreich ist am 29. September 1923 in Kraft getreten und dadurch ist auch automatisch das Mandat für Palästina wirksam geworden. Im Zusammenhang damit möchte ich darauf aufmerksam machen, daß am 24. Juli 1923 der Lausanner Vertrag abgeschlossen wurde; erst nach der Ratifizierung des Vertrages von Lausanne konnte das Territorium Palästinas als Mandatsterritorium betrachtet werden. Ich will Sie in diesem Zusammenhang auch darauf aufmerksam machen, daß auch der Anglo-amerikanische Vertrag bezüglich Palästinas zu erwähnen wäre, in welchem das Mandat zitiert wird, womit auch Amerika indirekt vom Mandat Kenntnis genommen hat. Diese internationalen rechtlichen Tatsachen machen es der palästinensischen Regierung möglich, den Status der Bevölkerung in Palästina zu regulieren, vor allem das Staatsangehörigkeitsgesetz für die palästinensische Bevölkerung zu erlassen, das vor einigen Tagen veröffentlicht wurde und mit 1. August 1925 in Kraft ge- 48

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