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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1924-01-01 · 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923 · p. Seite 540

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
Date
1924-01-01
Page
Seite 540 (sequence 563)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476280--5671-3481816
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5. —Die Bestimmung des § 25, Abs. 6 des Organisations- Statuts wird auch auf die Wahlen zum Zentrahat (§ 40) ausgedehnt. 6. —Die im § 40, Abs. 2 und 3 des Organisations-Staluts vorgesehene Mindestzahl von 1500 Schekeln wird auf 3000 Schekel erhöht. III.—Actions-Comite. 7. —Das A. Cbesteht aus: a) den Mitgliedern der Exekutive und den drei in § 55, Abs. 4 des Organisations-Statuts , genannten Mitgliedern des Finanz- und Wirtschaftsrates; k b) je einem ständigen Vertreter der drei Finanzinstitute; c) 40 vom Kongress gewählten Mitgliedern. 8. —Die Mitglieder der Exekutive, die Vertreter der drei Finanzinstitute und des Finanz- und Wirtschaftsrates haben im A. C nur beratende Stimme. 9. —Die Wajil der Mitglieder des A- C. wird unter proportioneller Berücksichtilgung der auf dem Kongress vorhandenen Sonderverbands-Delegationen, Fraktionen und der Gesamtheit der Landsmannschaften entsprechend ihrer Beteiligung am Kongress vorgenommen. 10. —Gleichzeitig mit der Wahl des A. C. wird vom Kongress die Wahl! von 40 Ersatzmitgliedern des A. C, und zwar ebenfalls nach dem unter 9. erwähnten Grundsatz vorgenommen. 11. —Wenn gewählte Mitglieder des A. Cendgültig ausscheiden, oder wenn sie an der Tagung des A. C. teilzunehmen verhindert sind, treten die für dieselbe Gruppierung gewählten Ersatzmitglieder an deren Stelle. 12. —'Die Vertretung von A. C-Mitjgliedern durch Ersatzmitgheder ist auf dem- Kongress (§ 20 des Organisations-Statuts)' nur dann zulässig, wenn die betreffenden A. C.-Mitglieder aus dem A. C. endgültig ausgeschieden sind. 13. —Das A. C. tritt alle sechs Monate' zusammen. Auf schriftlichen Antrag von einem Viertel der gewählten Mitglieder mussdas A. C. binnen zwei Wochen mit einer Frist von höchstens weiteren vier Wochen einberufen werden. 14. —Zur Beschlussfassung des A- C. ist die Anwesenheit von 18 Mitgliedern erforderlich. Die Mitglieder der Exekutive und die Vertreter der Finanzinstitute zählen da'bei nicht mit. IV.—Finanz- und Wirtschaftsrat. 15. —Die Zahl der Mitglieder des Finanz- und 'Wiirtschaftsrates (§ 55 des Organisations-Statuts) wird auf 5 bis 10 erhöht. V.—Kongressanwalt. 16. —Der Kongressanwalt' soll die Interessen der Zionistischen Organisation auch beim Ehrengericht wahrnehmen. 540

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